Was gilt bald im Heizungskeller der Deutschen? Nachdem klar war, dass Union und SPD das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Koalition zurückdrehen wollen, liegt aus dem Haus von Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) jetzt der erste Referentenentwurf für Änderungen am – wie es korrekt heißt – Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.
Komplett gestrichen haben Reiche und ihre Fachleute in ihrem Entwurf die Passage, die bislang ein Betriebsverbot für fossile Heizungen nach 2045 regelte. Jetzt heißt es lediglich, das Gesetz soll dazu beitragen, „das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050“ zu erreichen. Im alten GEG hieß es hingegen: „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Zunächst hatte über den Entwurf das Portal „T-Online“ berichtet.
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Heizung: Neues Gesetz „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher, einfacher“
Weiter heißt es in dem Entwurf, der auch dieser Redaktion vorliegt: „Mit diesem Gesetz wird das Heizungsgesetz abgeschafft und das Gebäudeenergiegesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher, wird in dem Papier weiter ausgeführt. Und: „Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Die Klimaschutzziele gelten. Das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen.“ Statistiken zufolge gibt es rund 18 Millionen veraltete Heizungen im Land.
Reiche stellt auch klar: „Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern.“ Künftig könnten neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Die Koalition will einen Übergang zum klimafreundlichen Heizen schaffen
Die Koalition will mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz das sehr umstrittene Heizgesetz der Ampel-Koalition ersetzen. Hauptpunkt ist die Abkehr von der Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Damit hätten neue Gas- und Ölheizungen keine Chance mehr – doch die Klausel soll gekippt werden. Um dennoch den Übergang zum klimafreundlichen Heizen zu schaffen, soll ein wachsender Anteil der Brennstoffe nicht mehr fossil sein, sondern aus nachwachsenden beziehungsweise künstlichen Rohstoffen kommen.
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Neu im Referentenentwurf sind nun die genauen Stufen der sogenannten Bio-Treppe. Damit sind die Beimischungspflichten für grüne Gase und grünes Heizöl gemeint, die Eigentümer einhalten müssen, die sich ab 2029 neue Öl- oder Gasheizungen einbauen lassen. Laut Entwurf sollen folgende Stufen gelten: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Damit enden die Stufen der Bio-Treppe. Demzufolge dürften Öl- oder Gasheizungen nach 2040 noch zu 40 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Grüne üben am Entwurf scharfe Kritik
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden – zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.
Die Grünen übten in einer ersten Reaktion scharfe Kritik an dem Referentenentwurf: „Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1.1.2045 – und untergräbt damit das Klimaziel 2045“, sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner der Deutschen Presse-Agentur. „Ohne ein klares Aus für Öl und Gas in Heizungen sind die Klimaziele unerreichbar. Und wir bleiben abhängig von fossilen Energien – eine ganz dumme Idee“, erklärte Kellner.

Wie von der Koalition bereits angekündigt, erhält der Entwurf auch umfassende Regelungen zum Mieterschutz: Bauen Vermieter ab 2029 eine neue Öl- oder Gasheizung in ihr vermietetes Objekt ein, kommen direkte finanzielle Folgen auf beiden Seiten – also Mieter und Vermieter – zu. Laut Entwurf soll das in der Praxis so aussehen: „Ab dem 1. Januar 2029 tragen Vermieter und Mieter die Mehrkosten der ‚Bio-Treppe‘ je zur Hälfte. Wobei diese Verteilung der Mehrkosten nur bis zu einem Anteil des biogenen Brennstoffs von maximal 30 Prozent am insgesamt verbrauchten Brennstoff greift.“
Bauen Vermieter eine Wärmepumpe ein, gibt es neue Regeln
Außerdem sollen Vermieter dem Papier zufolge schon ab dem 1. Januar 2028 die Hälfte der Kosten für Gasnetzentgelte und den CO₂-Preis zahlen. Dabei erwarten viele Experten eine große Kostensteigerung in den nächsten Jahren.
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Auch für den Einbau einer Wärmepumpe gibt der Gesetzentwurf eine neue Regelung vor: So soll der Vermieter den Einbau dieses Heizsystems nur dann auf die Miete umlegen dürfen (Modernisierungsumlage), wenn die Wärmepumpe effizient arbeiten kann. Das soll bei einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 gelten. Sollte die Wärmepumpe ineffizienter als vorgegeben arbeiten, dann dürfen laut Entwurf lediglich 50 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden. Die Regel soll nicht für neue Gebäude gelten, die nach 1996 errichtet wurden.
Reiches Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der sogenannten Ressortabstimmung. Das heißt, auch andere Ministerien können noch Einwände vortragen. Kabinett und Bundestag müssen den Änderungen danach noch zustimmen. mit dpa








