Donald Trump hat viele politische Leidenschaften. Zölle gehören dazu. Kriege neuerdings auch. Und dann wäre da noch, schwer zu übersehen, die Architektur des eigenen Glanzes. Sein Lieblingsspielzeug soll ein neuer Ballsaal im Weißen Haus werden, groß, repräsentativ, generationsüberdauernd, also ungefähr so, wie Trump sich Staatsmacht am liebsten vorstellt: mit viel Goldkante und wenig Widerspruch. Nun gibt es erst einmal vor allem eines: den Baustopp.

Bundesrichter Richard J. Leon ordnete am Dienstag an, dass die Arbeiten an dem geplanten Ballsaal ruhen müssen. Der Saal, dem ein unterirdischer Sicherheitsbereich eigen sein wird, soll an die Stelle des bereits abgerissenen Ostflügels treten. Doch solange der Kongress das Projekt nicht per Gesetz genehmigt, dürfe nicht weitergebaut werden, schrieb Leon in einer 35 Seiten langen Stellungnahme, die es in sich hat. Der Satz, der hängen bleibt, lautet: „Solange der Kongress dieses Projekt nicht durch eine gesetzliche Genehmigung absegnet, muss der Bau gestoppt werden.“ Und, fast schon mit richterlichem Augenzwinkern: „Kein schlechtes Ergebnis, das!“

Für Trumps Ballsaal: Gesamter Ostflügel des Weißen Hauses wird abgerissen

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    Richter: Trump hat nicht die Befugnis, das Weiße Haus umzugestalten

    Es ist die erste ernsthafte Niederlage für Trumps immer forschere Versuche, das Weiße Haus und gleich noch ein großes Stück Washington nach eigenem Geschmack umzugestalten. Leon, ein vom Republikaner George W. Bush ernannter Richter, hatte sich zuvor noch zurückgehalten. Im Dezember und im Februar wollte er nicht eingreifen. Damals argumentierte die Regierung, ein Baustopp lasse eine offene Baugrube neben der Präsidentenresidenz zurück, erschwere den Betrieb des Weißen Hauses und könne sogar die nationale Sicherheit gefährden. Das klang dramatisch. Es überzeugte den Richter auf Dauer nicht.

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    Denn der Kern des Problems ist größer als ein Saal mit Kronleuchtern. Leon schreibt, Trump habe vermutlich nicht die Befugnis, eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Kongress ganze Teile des Weißen Hauses zu ersetzen. Es geht also nicht bloß um Stilfragen, sondern um Zuständigkeit, Eigentum und Staatsordnung. Oder einfacher gesagt: Auch ein Präsident kann sich nicht einfach einen Palastflügel nach Maß bestellen.

    Hinzu kommt die Finanzierung. Trump erklärt, er habe mehr als 350 Millionen Dollar von privaten Geldgebern und rund zwei Dutzend Technologie-, Krypto- und Rüstungsfirmen eingesammelt, um den Bau ohne einen Penny Staatsknete zu stemmen. Ein Bericht von „Public Citizen“ kam allerdings zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der öffentlich bekannten Unternehmensspender Regierungsaufträge im Volumen von mehr als 275 Milliarden Dollar erhalten hatten. In Washington nennt man so etwas keine gute Optik.

    Trump will Weißes Haus um Ballsaal erweitern

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      Der Fall wird wohl vor dem Supreme Court landen

      Der „National Trust for Historic Preservation“, der gegen das Projekt aus historischen und Architektur-relevanten Gründen klagt, argumentierte genau damit: Das Ganze sei ohne Mitsprache des Parlaments vorangetrieben worden, die Finanzierungsweise sei rechtlich heikel. Leon schien sich diesem Verdacht zuletzt deutlich anzunähern. Vor Gericht nannte er die Planung und Durchführung des Projekts wiederholt eine „Rube-Goldberg-Maschine“ – also eine umständliche, halb absurde Konstruktion, die irgendwie laufen soll und gerade deshalb Misstrauen weckt.

      Die Regierung wird nun weiterziehen, vor das Berufungsgericht und wohl irgendwann vor den Supreme Court. Leon ließ daran kaum Zweifel. Doch fürs Erste ist die Botschaft klar: Selbst im Trump-Zeitalter gerät das Weiße Haus nicht völlig zur privaten Spielwiese des Präsidenten. Trump wird toben.