Mit einem vernichtenden Urteil, das seine Strafzölle effektiv für rechtswidrig erklärte, hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten US-Präsident Donald Trump eine bittere Niederlage zugefügt. Der Supreme Court of the United States (SCOTUS) hat entschieden, dass die Anwendung eines 49 Jahre alten Handelsgesetzes unzulässig war. Trump schäumte vor Wut, als das Urteil bekanntgegeben wurde. Bei einem Frühstückstreffen mit Gouverneuren der US-Bundesstaaten schimpfte er über eine „Schande und Blamage“. Auch zog er über die „verdammten Gerichte“ her. Wenige Minuten später brach Trump die Konferenz mit den Landesfürsten ab.
Unklar bleibt vorerst, ob das Weiße Haus der Vorgabe folgen und die Strafabgaben aufheben wird. Auch haben in den vergangenen Wochen seine Wirtschaftsberater daran erinnert, dass der US-Präsident andere Optionen hat. Verschiedene Gesetze ermöglichen ihm, vorübergehende Zölle einzuführen und damit auf Zeit zu spielen. Unter anderem kann sich der Präsident auf Paragraf 122 des Handelsgesetzes stützen. Dieser ermächtigt ihn, befristete Abgaben einzuführen. In der Zwischenzeit könnten Trumps Advokaten dann nach Alternativen fahnden.
Bekommen Firmen Geld zurück?
Unsicherheit herrscht auch über die mögliche Rückerstattung der kassierten Einnahmen. Schließlich hat Trump stolz darauf verwiesen, dass die Erlöse aus den Zöllen maßgeblich zum Abbau des Haushaltsdefizits beigetragen haben. Nach Schätzungen des Bipartisan Policy Center haben die Abgaben fast 300 Milliarden Dollar in die US-Staatskasse gespült. Zahlreiche US-Unternehmen wollen nun auf rechtlichem Wege durchsetzen, dass sie für die höheren Einfuhrpreise, die sie zu zahlen hatten, entschädigt werden.
Am 2. April vergangenen Jahres, den Trump den „Tag der Befreiung“ nannte, hatte der Präsident verschiedene Zollsätze gegen mehr als 100 Handelspartner verkündet. Er berief sich dabei auf den sogenannten International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Das Gesetz aus dem Jahr 1977 ermächtigt einen Präsidenten, im Falle eines Notstands Sanktionen gegen Handelspartner zu verhängen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine „ungewöhnliche und außerordentliche Gefahr“ für die nationale Sicherheit vorliegt. Die amerikanische Verfassung schreibt hingegen vor, dass Zölle und Handelspolitik ausschließlich Sache des Kongresses sind.

Keine Gefahr für die nationale Sicherheit
Trumps Anwälte argumentierten, dass Defizite im Außenhandel die Sicherheit der USA bedrohen. Hohe Fehlbeträge, vor allem gegenüber China und Europa, verzeichnet die US-Wirtschaft aber schon seit den Achtzigerjahren. Anders schätzen aber die Rechtsgelehrten die Lage ein. John Roberts, der oberste unter den Richtern am Obersten Gericht, brachte es auf den Punkt: „Wir haben als Gericht zwar keine besondere Zuständigkeit für außenpolitische oder wirtschaftliche Fragen. Gleichwohl halten wir fest, dass das IEEPA den Präsidenten nicht ermächtigt, Zölle zu verhängen.“
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Die Folgen für Europa und andere Handelspartner könnten sich in Grenzen halten. Als Trump nämlich vor einem knappen Jahr die reziproken Zölle verkündete, verknüpfte er diese mit einer Galgenfrist für die Partnerländer. Vor Inkrafttreten der Abgaben konnten sie versuchen, mit den USA auf dem Verhandlungsweg eine Lösung zu finden. Drei Monate später kam es dann auch zu einem Kompromiss mit der EU.
Demnach gilt für Waren aus der Eurozone, die in den USA verkauft werden, ein Höchstsatz von 15 Prozent. Im Gegenzug hob die EU Abgaben auf, mit denen amerikanische Industriegüter belegt sind. Auch muss Europa bis Ende übernächsten Jahres 750 Milliarden Dollar an US-Energieprodukten kaufen und mindestens 600 Milliarden Dollar in den USA investieren.
News aus den USA
Experten erwarten minimale Folgen für Europa
Sandra Ebner, Ökonomin bei Union Investment, erwartet minimale Folgen für die europäische Wirtschaft. „Wir glauben nicht, dass Trump derzeit Interesse an einer neuerlichen Eskalation im Zollstreit hat“, sagt die Expertin. Unter anderem wegen des innenpolitischen Drucks, unter dem er steht. Ebner erwartet daher, dass sowohl die USA als auch die EU an dem bestehenden Zollabkommen festhalten werden.
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Wolfgang Niedermark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, begrüßte das Urteil ebenfalls. Es handele sich um ein „starkes Signal für eine regelbasierte Handelsordnung“. Gleichwohl weisen Experten darauf hin, dass nicht alle Zölle von dem Urteil betroffen sind. Abgaben auf Importe von Stahl und Aluminium in die USA werden weiter Bestand haben. „Zölle, die auf Paragraf 232 des Handelsgesetzes beruhen, werden weiter Bestand haben“, sagte Christoph Schemionek, der Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Washington.
Die innenpolitischen Probleme des Präsidenten beziehen sich zum einen auf seine Sorge, dass die Republikaner bei den Kongresswahlen im November eine schwere Schlappe erleiden könnten. Auch hat Trump an anderen Fronten zu kämpfen. Zum einen bereitet ihm der Skandal um den Sexualverbrecher Jeffrey Epstein wachsende Probleme. Zudem kokettiert der Präsident seit Tagen mit einem möglichen Militärangriff gegen Iran.
Probleme wird Trump auch mit der heimischen Wirtschaft bekommen. Zahlreiche Industriegiganten, darunter der Autohersteller Toyota, der Großhandelskonzern Costco und die Kosmetikfirma Revlon sowie Hunderte weitere haben teils teuerste Anwaltskanzleien angeheuert. Sie planen, die Regierung zu verklagen und Prozesse einzuleiten, um entgangene Gewinne auszugleichen.








