Der Bund stellt den Ländern bis 2040 fast eine Milliarde Euro für den Hochwasser- und Küstenschutz zur Verfügung. Das geht aus der Antwort des Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die dieser Redaktion vorliegt. Demnach wurden den Küstenländern für die Jahre 2024 bis 2040 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 885 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Einschließlich Landesmitteln umfassen die Ermächtigungen 925 Millionen Euro. Verpflichtungsermächtigungen sind ein Haushaltsinstrument, mit dem sichergestellt wird, dass auch künftig Geld für bestimmte Bereiche zur Verfügung steht.

Die vorgesehenen Bundesmittel „reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus“, sagt Linda Heitmann, Berichterstatterin der Grünen-Fraktion für nationalen Meeres- und Küstenschutz. Allein für Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein seien für den Zeitraum bis 2035 mindestens 1,4 Milliarden Euro notwendig. Expertinnen und Experten rechnen damit, dass als Folge des Klimawandels Überschwemmungen häufiger und Sturmfluten heftiger werden. Die Nordseeküste gehört laut dem Klimarisikoindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zu den am meisten von Klimafolgen betroffenen Regionen in Deutschland.

Keine Daten zur Schadenshöhe: Grüne kritisieren „lückenhafte“ Antworten

Heitmann kritisiert zudem, dass die Bundesregierung keine präzisen Daten zu bisherigen Schäden durch Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen nennen kann. Das Umweltministerium verweist in der Anfrage auf Zahlen der Versicherungswirtschaft. „Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten“, sagt Heitmann. Es sei „erschreckend“, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen könne.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Bundesregierung den Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen erleichtern will. Geplant sind laut Umweltministerium eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, insbesondere der Planfeststellungsverfahren für bestimmte Hochwasserschutzbauten, sowie eine Beschleunigung der Rechtsbehelfsverfahren, zum Beispiel durch konkrete Antrags- und Begründungsfristen.