Seit etwas mehr als einem Jahr ist der Thüringer CDU-Politiker Mario Voigt Ministerpräsident des Freistaats – und wird es bis auf Weiteres auch bleiben. Im Erfurter Landtag scheiterte am Mittwoch wie erwartet ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Voigt mit 33 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung. Eingebracht hatte es die extrem rechte AfD um deren Thüringer Chef Björn Höcke, der sich bei der Abstimmung zum neuen Regierungschef wählen lassen wollte und am Ende eine Stimme mehr bekam, als seine Fraktion Abgeordnete hat. Anlass für den AfD-Vorstoß war der Entzug von Voigts Doktortitel durch die Technische Universität Chemnitz vor einer Woche.

Voigts Regierungsbündnis aus CDU, BSW und SPD verfügt im Landtag über keine eigene Mehrheit. Die sogenannte Brombeer-Koalition kommt nur auf die Hälfte der 88 Abgeordneten. Deshalb ist sie regelmäßig auf Stimmen der Linken angewiesen. Voigt sagte am Mittwoch: „Dieses Misstrauensvotum dient nicht der Verantwortung gegenüber Thüringen. Es dient der Inszenierung.“

Mario Voigt: Ministerpräsident wirft AfD „Inszenierung“ vor

Sitzung Thüringer Landtag
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) am Mittwoch im Erfurter Landtag. © Martin Schutt/dpa | Martin Schutt

Mit dem Misstrauensantrag konnte sich die Thüringer AfD abermals bundesweit in Szene setzen. Am Donnerstag jährt sich zum sechsten Mal die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten im Freistaat, die ehedem maßgeblich durch die Stimmen der Rechtsaußen-Partei zustande gekommen war. Kemmerich bekleidete das Amt aber nur einen Monat lang. Danach übernahm wieder der Linke-Politiker Bodo Ramelow, dem schließlich nach der Landtagswahl 2024 Voigt folgte.

Unabhängig davon ist der amtierende Ministerpräsident in die Defensive geraten. Die TU Chemnitz hatte dem 48-Jährigen am Mittwoch vergangener Woche den akademischen Grad entzogen. Das Verfahren dazu lief seit 2024, Anlass waren Untersuchungen des österreichischen Plagiatsjägers Stefan Weber.

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Voigt will sich als Privatmann juristisch gegen den Beschluss zur Wehr setzen und argumentiert, die beanstandeten Stellen machten nur einen sehr geringen Teil seiner Dissertation aus. „Der wissenschaftliche Kern meiner Arbeit ist unstrittig.“ Bis zu einem Urteil darf Thüringens Ministerpräsident seinen Doktortitel weiterführen, will das aber nicht tun. Voigt ist überdies Professor an der privaten Quadriga-Hochschule in Berlin, dort aber beurlaubt. Seine Doktorarbeit schrieb er vor fast zwei Jahrzehnten im Fach Politikwissenschaft über den US-Präsidentschaftswahlkampf 2004.

Doktortitel aberkannt: Verfahren der Universität wirft Fragen auf

Bei dem gesamten Vorgang steht auch die TU Chemnitz unter Rechtfertigungsdruck. Das Verfahren wegen des „Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten“ wurde 2024 kurz vor der Thüringer Landtagswahl eingeleitet. Ein von der TU beauftragtes externes Gutachten entkräftete Anfang 2025 zunächst die Vorwürfe. Im selben Jahr erarbeitete der Promotionsausschuss aber „neue Grundlagen und Kriterien zur Bewertung von Plagiatsvorwürfen“. Auf deren Grundlage wurde Voigts Dissertation abermals einer Prüfung unterzogen. Im Juni 2025 legte der Ausschuss ein internes Gutachten vor und empfahl den Entzug des Doktorgrades. Die eigentliche Aberkennung geschah schließlich Ende Januar 2026 – nach 17 Monaten.

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In Deutschland geraten immer wieder führende Politiker wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Plagiate in ihren Doktorarbeiten unter Druck, häufig verlieren sie darüber auch ihre Jobs. Der erste und bisher spektakulärste Fall ist der des ehemaligen Wirtschafts- und Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der 2011 in Schimpf und Schande aus dem Amt schied, nachdem bekannt geworden war, dass er im Rahmen seiner Dissertation im großen Stil betrogen hatte. Auch die ehemaligen Bundesministerinnen Annette Schavan (Forschung, CDU) und Franziska Giffey (Familien, SPD) traten zurück, nachdem ihnen ihre Doktortitel aberkannt worden waren.

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Der Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer sagte am Mittwoch dieser Redaktion: „Der Fall Voigt ist ein Grenzfall. Ich hätte den Doktortitel nicht entzogen.“ Mit der Causa Guttenberg seien die Vorgänge nicht zu vergleichen. „Der ehemalige Bundesminister hatte in seiner Dissertation großflächig abgeschrieben und Teile von Dritten schreiben lassen. Bei Voigt machen echte Plagiate 0,9 Prozent des Textes aus. Wenn man Zitierfehler dazuzählt, sind es 2,58 Prozent.“

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Klagen gegen Aberkennung des Doktortitels scheitern meist

Skeptisch äußerte sich Zenthöfer allerdings, ob es Voigt gelingen wird, seinen Doktortitel vor dem Verwaltungsgericht zu verteidigen. Er verfolge seit 15 Jahren Plagiatsfälle und anschließende Klagen vor Gerichten, sagte der Fachmann. In 90 Prozent der Fälle scheiterten die Klagen. Nur zehn Prozent kämen durch, in der Regel wegen Verfahrensfehlern der Universitäten.

Zenthöfer ergänzte, bei der Überprüfung von Voigts Doktorarbeit habe es mehrere gravierende Verfahrensfehler gegeben. „Die Kriterien sind während des Verfahrens geändert worden, das ist vollkommen unüblich. Die Person, die die Kriterien neu aufgestellt hat, schrieb anschließend ein Gutachten und stimmte danach selbst über den Entzug mit ab.“ Außerdem seien weder Voigt selbst noch die Professoren angehört worden, die ehedem seine Arbeit betreut und bewertet hatten.

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„Wegen dieser gravierenden Verfahrensfehler wird Herr Voigt gewinnen vor Gericht. Danach aber kann die Universität das Verfahren noch einmal durchführen und zu dem gleichen Ergebnis kommen“, sagte der Experte. Dann werde Voigt möglicherweise verlieren. „Grundsätzlich haben die Hochschulen einen großen Ermessensspielraum bei der Überprüfung von Dissertationen.“