Vor dem Hintergrund der durch den KI-Chatbot Grok auf X massenhaft produzierten sexualisierten Bilder von Frauen in Bikinis will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig das Strafrecht nachschärfen. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ forderte die SPD-Politikerin strengere Regeln für das Erstellen und Verbreiten solcher mit Künstlicher Intelligenz erstellten Inhalte.

„Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen. Es muss einfacher werden, sich gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu wehren“, sagte Hubig. „Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren.“ 

Die Ministerin zeigte sich bestürzt über den sogenannten „Bikini-jetzt“-Trend. Es sei fürchterlich, wenn etwa mit der KI Grok auf der Plattform X „massenhaft anzügliche Bilder von Frauen erzeugt werden – etwa indem ihnen ohne jede Einwilligung aufreizende Bikinis angezogen werden“. Persönlichkeitsrechte würden dabei systematisch verletzt, Frauen würden zu Objekten herabgesetzt. Die Ministerin sprach von einer beunruhigenden Entwicklung. Sowohl X als auch die KI-Firma hinter Grok, xAI, gehören zu dem Firmenimperium von Tech-Milliardär Elon Musk.

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Besonders verwerflich sei die Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen, erklärte Hubig. Bereits jetzt könnten KI-generierte Bilder den Straftatbestand der Kinderpornografie erfüllen. Auch gegen die Verbreitung von KI-manipulierten Bildern von Erwachsenen könne man schon heute rechtlich vorgehen, erläuterte Hubig. Aber das reiche nicht.

„Wir erstellen derzeit den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz“, sagte die Ministerin. „Wir wollen angemessene Strafen für Deepfakes, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.“ Es gehe dabei vor allem um sexualisierte Deepfakes und um Manipulationen, die Betroffene verächtlich machten und herabwürdigten.

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Hubig weist Vorwurf der Zensur zurück

Ein weiterer Aspekt sei die bessere Durchsetzbarkeit eigener Rechte. Betroffene müssten erreichen können, „dass die Verbreitung entsprechender Bilder schnell gestoppt und sie von den Plattformen entfernt werden“. Das könne auch bedeuten, „dass Accounts, über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden, von den Plattformen zeitweise gesperrt werden müssen“. 

Vorwürfe, damit werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt, wies Hubig zurück. „Mit Zensur hat das nichts zu tun.“ Die Meinungsfreiheit ende dort, „wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden“. Ein Verbot von Software oder das Abschalten von Plattformen strebe sie nicht an. Die Regulierung liege weitgehend bei der EU; sie unterstütze die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingeleitete Überprüfung von X und Grok.

os/dpa