- Die elektronische Patientenakte (ePa) ist ab dem 1. Oktober Pflicht für Ärztinnen und Ärzte
- Banken dürfen ab dem 9. Oktober für Echtzeitüberweisungen keine Gebühren mehr kassieren
- Bei Banktransaktionen kommt es außerdem zu einem IBAN-Abgleich
- Ab dem 14. Oktober läuft der Windows10-Support aus
- Weitere Änderungen, die ab Oktober greifen, im Überblick
Ob Bankkonto, Computer oder Arztbesuch: Der Oktober bringt eine Vielzahl an Änderungen, die Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Was Sie wissen müssen, lesen Sie hier im Überblick.
Neu im Oktober: Keine Extra-Gebühren für Echtzeitüberweisungen
Bislang konnten Banken für eine Überweisung in Sekunden extra kassieren. Ab dem 9. Oktober ist damit Schluss: Geldinstitute im Euro-Raum dürfen für Echtzeitüberweisungen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen, solange es sich um Zahlungen in Euro handelt.
Während klassische Überweisungen an Wochenenden oder Feiertagen noch immer mehrere Tage brauchen können, landet das Geld bei der Sofortvariante innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto des Empfängers. Voraussetzung ist, dass die Transaktion im SEPA-Standard ausgeführt wird. Seit Januar mussten Banken bereits in der Lage sein, Sofortüberweisungen zu empfangen – ab Oktober müssen sie ihren Kunden auch die Nutzung beim Versenden ermöglichen. Diese dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.
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IBAN-Abgleich: Mehr Sicherheit bei Banktransaktionen
Ebenfalls ab dem 9. Oktober greift eine weitere EU-Vorgabe: Vor Ausführung einer Überweisung müssen Banken und Sparkassen künftig abgleichen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Dieses Verfahren soll Kundinnen und Kunden vor Fehlüberweisungen schützen – und vor Betrugsmaschen, bei denen Kriminelle gefälschte Kontodaten in Umlauf bringen.
„Dieses Verfahren gilt für Überweisungen in Euro – egal ob sie per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage.

Keine neuen Sicherheitsupdates: Windows 10-Support läuft aus
Am 14. Oktober endet der reguläre Support für Windows 10. Millionen Nutzer weltweit müssen sich darauf einstellen, dass Microsoft keine kostenlosen Sicherheitsupdates mehr liefert. Wer das Betriebssystem weiterhin verwendet, setzt sich damit einem Risiko aus: Neue Schwachstellen könnten unentdeckt bleiben und von Angreifern ausgenutzt werden.
Für Upgrade-Verweigerer gibt es zwar eine Alternative – die sogenannten Extended Security Updates (ESU). Die kostet aber: Für rund 30 US-Dollar (ca. 27 Euro) pro Jahr können private sowie gewerbliche Kundinnen und Kunden weiterhin Sicherheitsupdates für Windows 10 erhalten.

Elektronische Kontrollen: Neues EU-Einreisesystem startet
Am 12. Oktober will die Europäische Union ihr neues elektronisches Grenzkontrollsystem einführen. Künftig werden Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern nicht mehr mit einem Stempel im Pass erfasst, sondern umfassend digital. Dazu sollen auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder gespeichert werden. Die Umstellung erfolgt in einer sechsmonatigen Übergangsphase.
Elektronische Patientenakte wird Pflicht für Ärztinnen und Ärzte
Seit dem 1. Oktober müssen Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringer Diagnosen, Behandlungen und Medikamente in der elektronischen Patientenakte (ePa) dokumentieren. Die Krankenkassen haben diese Akte bis Mitte Februar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet – außer die Betroffenen haben widersprochen.
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Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung freiwillig. Wer sich nachträglich gegen die ePa entscheidet, kann sie wieder löschen lassen. Außerdem: Ärztinnen und Ärzte erhalten nur dann Zugriff, wenn die Patientin oder der Patient die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis einsteckt. Über eine App lässt sich der Zugang außerdem zeitlich und inhaltlich begrenzen, sagt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
Morgens früher hell: Umstellung auf Winterzeit
Am letzten Sonntag im Oktober wird traditionell an der Uhr gedreht: In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober wird die Zeit um eine Stunde zurückgestellt – von 3 Uhr auf 2 Uhr. Damit endet die Sommerzeit, es ist morgens etwas früher hell.
Ende der Schonzeit für Hecken und Büsche
Gartenbesitzer dürfen Hecken, Büsche und andere Gehölze ab dem 1. Oktober wieder radikal stutzen oder entfernen. Dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren dient.
Neue Abrechnungsregeln für Wärmepumpen
Auch im Bereich Heizen bringt der Oktober Änderungen: Das sogenannte „Wärmepumpenprivileg“ läuft endgültig aus. Bisher gab es für zentrale Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern eine Ausnahme – die Heizkosten mussten nicht zwingend verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Stattdessen konnten Vermieter Kosten pauschal oder nach Wohnfläche auf die Mieter verteilen.
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Damit ist nun Schluss. Ab dem 1. Oktober müssen auch Wärmepumpen mit geeigneten Messgeräten ausgestattet sein, sodass Heizenergie und Warmwasser individuell erfasst werden. Für die nötigen technischen Umrüstungen war eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, die jetzt endet. Die Neuregelung soll zum einen für mehr Fairness bei den Nebenkosten sorgen – wer wenig heizt, zahlt künftig weniger, wer viel verbraucht, mehr. Zum anderen soll sie Anreize schaffen, sparsamer mit Energie umzugehen.
mit dpa





