Es klingt wie aus dem Drehbuch eines Polit-Thrillers: Laut aktuellen „Spiegel“-Recherchen soll die Alternative für Deutschland (AfD) einen siebenstelligen Betrag ins EU-Ausland nach Liechtenstein geschafft haben. Demnach wurden Geldwäsche-Fahnder mehrerer Staaten auf die Verschiebung des Kapitals in das für seine steuerliche Diskretion bekannte Land aufmerksam. Doch es gibt Menschen, denen die Summe, die nun im Besitz der Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla ist, eigentlich zustehen könnte.
Millionen-Erbe für die AfD: Transport ins Nicht-EU-Ausland?
Die dem Magazin zufolge rund 10 Millionen Euro, die unter anderem in Form von Goldbarren und Münzen aus Edelmetallen vorliegen, stammen aus dem Erbe des Millionärs Reiner Strangfeld. Dieser soll kurz vor seinem Tod im Jahr 2018 sein Testament zugunsten der als rechtsextrem eingestuften Partei geändert haben, allerdings nicht mehr testierfähig gewesen sein – argumentieren zumindest die 14 potenziellen Erben des erfolgreichen Klospülungserfinders. Sie begannen bereits vor zwei Jahren damit, das Testament anzufechten. Der Vorgang dauert jedoch noch an.
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Zumindest den transportfähigen Teil des Erbes soll die AfD im Mai 2022 aus Deutschland in das kleine Fürstentum gebracht haben. Der Schatz wird auf ein Gewicht von rund 107 Kilogramm geschätzt. Wer diesen Transport übernommen hat, ist nicht bekannt. Der Schatzmeister der AfD, Carsten Hütter, erklärte gegenüber dem „Spiegel“: „Die AfD hat keinerlei Vermögen versteckt – im Gegenteil: Jegliche Vermögenswerte sind transparent in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen.“ Es sei zudem unerheblich, „auf welchem Konto oder in welchem Schließfach Vermögenswerte von Parteien verwaltet werden“.
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Parteivermögen im Ausland: Deklaration nötig, Transparenz nicht
Der Transport von Parteivermögen ins Ausland müsse zwar deklariert werden, zu finanzieller Transparenz sei die Partei allerdings nicht verpflichtet, heißt es in dem Bericht weiter. Die für die Kontrolle der Parteifinanzen zuständige Bundestagsverwaltung erklärte gegenüber dieser Redaktion, es lägen „keine Angaben über einzelne konkrete Finanzanlagen einer Partei vor“. Es würde lediglich zu Nachfragen durch die Behörde kommen, wenn sich die Vermögensverhältnisse der AfD „in den Rechenschaftsberichten der Partei nicht erklären ließen“. Das sei nicht der Fall und somit bestehe auch keine Veranlassung, „eine Unrichtigkeit eines Rechenschaftsberichts für möglich zu halten“, teilte die Bundestagsverwaltung weiter mit.
Auch die Parteienforscherin, Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin, sieht in dem mutmaßlichen Auslagern des Parteivermögens keinen konkreten Gesetzesverstoß. „Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob ein Verstoß gegen § 1 Abs. 4 Parteiengesetz vorliegt, wonach die Parteien ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben verwenden“, sagte sie dieser Redaktion. Man könne nämlich argumentieren, dass das Lagern von Geld im Ausland nicht zu den Aufgaben der Partei gehöre. „Aber selbst, wenn man hier einen Rechtsverstoß annehmen würde, bliebe dieser sanktionslos“, fügte Schönberger hinzu.

Warum das Gold nun außer Landes geschafft wurde, ist noch unklar. Die Verwandten von Strangfeld befürchten dahinter einen Schachzug zur Sicherung des Geldes – und versuchen, der AfD den Zugriff auf den Schatz gerichtlich zu versagen. Sie beantragten zudem die Sicherstellung des Erbscheins, damit die Partei nicht mehr frei über das Erbe verfügen dürfe. In einem Anwaltsschreiben der AfD heißt es, dass es dafür keinen Grund gebe. Man habe keinen Versuch unternommen, das Vermögen zu veräußern. Zudem befinde sich der Nachlass „gesichert im Tresor“. Nur wo dieser Tresor steht, wurde verschwiegen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir in der Einleitung versehentlich geschrieben, dass die AfD zu den Anschuldigungen schweige. Tatsächlich wird in dem Artikel aber eine Stellungnahme des AfD-Schatzmeisters wiedergegeben, weshalb wir den Einleitungstext entsprechend korrigiert haben.
Zudem hatten wir den Eindruck erweckt, der Spiegel habe berichtet, dass der AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß persönlich den Goldtransport von Bückeburg nach Lichtenstein mit einem Maserati durchgeführt haben soll. Dies ist unzutreffend. Weder hat der Spiegel dies berichtet, noch besteht ein entsprechender Verdacht gegenüber Hans-Holger Malcomeß. Wir bitten dies zu entschuldigen.




![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)

