Der Bundesrechnungshof äußert in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags Kritik am von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und der Koalition geplanten Zeitplan für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. „Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist dieser Zeitplan, wonach grundlegende Reformen frühestens im Jahr 2028 wirksam würden, der akuten kritischen Finanzlage der GKV nicht angemessen“, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht, der dieser Redaktion vorliegt.
Auch interessant
Grundsätzlich sieht der Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, dass eine Kommission aus Sachverständigen und Sozialpartnern bis Frühjahr 2027 konkrete Reformmaßnahmen für die GKV unterbreiten soll. Um den weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zulasten der Kassenpatientinnen und -patienten zu vermeiden, sollen der GKV zunächst kurzfristige Finanzspritzen helfen. Für 2025 und 2026 sieht der Haushaltsentwurf Darlehen in Höhe von insgesamt 4,6 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds der Krankenkassen vor. Geplant ist außerdem, dass die Rückzahlung eines bereits im Jahr 2023 gewährten Darlehens von einer Milliarden Euro, die eigentlich zum Jahresende 2026 fällig gewesen wäre, auf das Jahr 2033 verschoben wird.
Krankenversicherung: Bund verschiebt nur die Lösung, kritisieren die Prüfer
„Diese Maßnahmen sollen die Liquidität des Gesundheitsfonds in diesem und im nächsten Jahr stützen. Das würde aktuell die fristgerechte Auszahlung der Zuweisungen an die Krankenkassen sichern und könnte im Jahr 2026 den Anstieg der Zusatzbeitragssätze begrenzen helfen“, so der Bundesrechnungshof.
Langfristig genügt diese Finanzhilfe allerdings nicht, schreiben die Rechnungsprüfer weiter. „Letztlich löst der Bund durch das Darlehen ein aktuelles Finanzierungsproblem zulasten der Zukunft und verschiebt die Lösung auf künftige Legislaturperioden“, fasst das unabhängige Kontrollorgan zusammen.
Reformen: Pflegereform in dieser Legislatur „endlich“ umsetzen
Auch den Reformzeitplan für die soziale Pflegeversicherung (SPV) hält der Bundesrechnungshof laut Stellungnahme für nicht ausreichend. Im Dezember 2025 soll der sogenannte „Zukunftspakt Pflege“ Eckpunkte vorlegen, auf deren Basis ab dem Jahr 2026 Gesetzgebungsverfahren beginnen können. „Nach diesem Zeitplan laufen Gesetzgebungsverfahren frühestens im Jahr 2026 an. Es würden viele Monate verstreichen, bis eine Reform Wirkung zeigt“, heißt es vom Rechnungshof. Auch die Pflege will der Bund zunächst mit Darlehen stützen: 500 Millionen Euro sollen in diesem Jahr fließen, im Jahr 2026 sollen es 1,5 Milliarden Euro sein. „Bestenfalls gewinnt der Bund damit Zeit, um die notwendigen Reformen in die Wege zu leiten“, schlussfolgerten die Rechnungsprüfer und forderten auch im Bereich SPV „entschlossene Schritte“.

„Die Finanzlage muss zügig stabilisiert, die Reform der SPV in dieser Legislaturperiode endlich umgesetzt werden“, so die Stellungnahme. Bei der vollstationären Versorgung sei das Problem der stetig steigenden Eigenanteile zu lösen. Dringend erforderlich sei es auch, den Mittelbestand der Pflegekassen wieder aufzufüllen. „Zudem müssen Antworten auf den rapiden Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gefunden werden“, heißt es weiter.



