Es begann mit Beschwerden aus der Nachbarschaft. Spätestens im November 2023 wurde die ungewöhnliche Schweinehaltung jedoch zum Fall für die Behörden. Das Tier war ausgebüxt und auf einer stark befahrenen Straße in Berlin unterwegs, bis die Polizei es einfing und zu seiner Besitzerin zurückbrachte. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten Beamte fest, dass das Schwein offenbar dauerhaft in einer Wohnung im Berliner Stadtteil Wedding lebte.

Daraufhin schaltete sich das Veterinäramt ein. Im März 2024 ordnete das Bezirksamt an, das Tier künftig außerhalb der Wohnung artgerecht unterzubringen – mit frei zugänglichem Auslauf, ausreichend Platz zum Wühlen und einer Suhle, also einer schlammigen Stelle, in der sich Schweine wälzen und abkühlen können.

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Halterin verteidigt Schweinehaltung in 70-Quadratmeter-Wohnung

Die Halterin wollte die Anordnung nicht hinnehmen und zog vor das Verwaltungsgericht Berlin. Dort machte sie geltend, ihr Schwein habe in der rund 70 Quadratmeter großen Wohnung ausreichend Platz. Im Winter liege das Tier ohnehin besonders gern auf der Couch. Mit Beginn der wärmeren Monate könne es regelmäßig auf einen Hof in Brandenburg gebracht werden, wo es wühlen und sich suhlen könne. Dort habe es außerdem Kontakt zu Hunden und Ponys.

Auch in Berlin komme das Schwein nach Darstellung der Halterin regelmäßig ins Freie und halte sich gern im Garten der Familie auf. Zudem sei das Tier als Minischwein erworben worden und werde zum Therapieschwein ausgebildet, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Tiergestützte Therapie

Gericht: Auch Minischweine bleiben Schweine

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Halterin nicht. Nach Auffassung der Richter gelten für Minischweine grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für andere Hausschweine. Der Begriff „Minischwein“ kann dabei leicht einen falschen Eindruck erwecken. Die Tiere bleiben keineswegs so klein, wie der Name vermuten lässt. Ausgewachsene Minischweine können eine Schulterhöhe von bis zu 60 Zentimetern erreichen und je nach Tier zwischen 40 und 150 Kilogramm wiegen.

Entscheidend war für das Gericht jedoch weniger die Größe des Tieres als die Frage, ob die Wohnung seinen natürlichen Bedürfnissen gerecht wird. Genau daran fehlte es nach Auffassung der Richter. In der Wohnung gebe es „keine Möglichkeiten für das Schwein zu wühlen und sich zu suhlen“. Zudem fehle die notwendige Unterteilung in Bereiche zum Ruhen, Fressen und Ausscheiden, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Schwein muss für Spaziergänge vier Stockwerke laufen

Ein weiterer Punkt sprach aus Sicht des Gerichts gegen die Haltung in der Wohnung. Sie liegt im vierten Stock eines Altbaus ohne Aufzug. In der Mitteilung des Verwaltungsgerichts heißt es dazu, „das Schwein muss für seine Ausflüge und Spaziergänge vier Stockwerke Treppen laufen“. Schon das Bezirksamt hatte das beanstandet: Der Bewegungsapparat von Schweinen sei nicht auf regelmäßiges Treppensteigen ausgelegt, so die Begründung der Behörde.

Die Halterin ging mit ihrem Tier regelmäßig in Berlin spazieren und dokumentierte einige dieser Ausflüge in Videos, die sie auf TikTok veröffentlichte. Doch auch die Spaziergänge änderten aus Sicht der Behörden nichts am grundsätzlichen Problem. Bewegung außerhalb der Wohnung ersetzt keinen Lebensraum, in dem ein Schwein dauerhaft wühlen, ruhen und sich suhlen kann.

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Am 17. September 2026 bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin schließlich die Anordnung des Bezirksamts. Das Schwein darf demnach nicht dauerhaft in der Wohnung gehalten werden. Die Halterin muss für eine Unterbringung sorgen, die den Bedürfnissen des Tieres entspricht und ihm unter anderem Auslauf sowie Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen bietet.

Endgültig abgeschlossen ist der Streit damit allerdings noch nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Halterin kann versuchen, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Urteil vorzugehen.