Die Nachricht, dass der Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke Eltern geworden sind, ist in erster Linie eines: erfreulich. Ein Kind ist geboren, zwei Menschen haben sich ihren Wunsch nach einer Familie erfüllt. Dafür gibt es keinen Anlass zur Kritik. Im Gegenteil: Der Wunsch nach einem eigenen Kind ist zutiefst menschlich – unabhängig davon, ob ein Paar hetero- oder homosexuell ist.

Die Debatte beginnt an anderer Stelle: Das Kind wurde in den USA von einer Leihmutter ausgetragen. Genau diese Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Mehr noch, Jens Spahn selbst sprach sich einst dagegen aus. So wie die Union es bis heute noch tut. Der Fall von Spahn zeigt jedoch die Grenzen dieses Verbots. Denn wer es sich leisten kann, weicht ins Ausland aus, deutsche Wunscheltern bleiben straffrei. Genau deshalb ist eine sachliche Debatte überfällig: Ist ein Verbot noch zeitgemäß, wenn es sich faktisch umgehen lässt?

Auch interessant

Leihmutterschaft begünstigt strukturelle Ausbeutung

Leihmutterschaft eröffnet Menschen die Möglichkeit, Eltern zu werden, denen dieser Weg auf natürlichem Wege verschlossen bleibt. Doch der berechtigte Kinderwunsch darf nicht den Blick auf die ethischen Fragen ausblenden. Denn Schwangerschaft ist keine gewöhnliche Dienstleistung. Wenn Frauen ihren Körper gegen Bezahlung zur Verfügung stellen, entsteht ein Machtgefälle. Die Gefahr der Ausbeutung ist real – und sie ist der entscheidende Grund, warum Deutschland Leihmutterschaft verbietet.

Autorenfoto
Alina Juravel ist Redakteurin im Ressort Leben der FUNKE Tageszeitungen.

Ethisch vertretbar wäre Leihmutterschaft allenfalls in einer altruistischen Form: ohne kommerzielle Interessen, unter strengen gesetzlichen Regeln und mit einem wirksamen Schutz der austragenden Frau. Denn wo mit Schwangerschaft Geld verdient wird, ist die Ausbeutung von Frauen nie weit.