Der Jahreswechsel geht für viele Menschen in Deutschland Hand in Hand mit viel Rauch und Knall. Nach dem gemeinsamen Raclette am Silvesterabend werden die Böller, Knallfrösche und Raketen in Position gebracht und der Countdown begrüßt das neue Jahr. In den Supermärkten wird aktuell jede Menge Silvesterfeuerwerk verkauft – auf die Knallerwütigen treffen aber einige Regeln, auf die sie beim Böllern und Anzünden achten müssen.
Pyrotechnik: Abbrennen an bestimmten Orten untersagt
Grundsätzlich gilt: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten – ebenso in direkter Nähe zu Fachwerkhäusern sowie in Bereichen mit großen Menschenansammlungen. Grundlage dafür ist das bundesweit gültige Sprengstoffschutzgesetz, hinzu kommen die Regeln der jeweiligen Städte und Gemeinden. Wer außerhalb von Silvester und Neujahr böllern will, muss mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden einholen.
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Manche Kommunen erlassen zusätzlich für Silvester und Neujahr noch zeitliche und örtliche Beschränkungen – wie etwa die Stadt Frankfurt, die das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg sowie auf der Zeil untersagt hat. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet laut der Deutschen Presse-Agentur (DPA) mit zehn bis 15 Prozent mehr Ware im Handel als im Vorjahr. 2024 verzeichnete die Branche einen Umsatz von rund 197 Millionen Euro, 2023 lag dieser bei rund 180 Millionen Euro.
Umfrage: Große Mehrheit will kein Feuerwerk
„Es ist eine Minderheit, die zu Silvester privat böllert, Raketen abschießt oder andere Feuerwerkskörper zündet“, sagt Joachim Bühler, der Geschäftsführer des TÜV-Verbands gegenüber der DPA. Gut jeder fünfte Bundesbürger (22 Prozent) will laut einer neuen TÜV-Umfrage zum Jahreswechsel privates Feuerwerk zünden – 74 Prozent gaben an, auf Artikel wie Raketen und Böller verzichten zu wollen.
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Das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen, Böllern und Batterien gehört zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Es darf an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch erst ab diesem Alter abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) dürfen auch von Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr benutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen.
Die Experten des TÜV empfehlen, nur altersgerechte Produkte zu verwenden und Kinder nie unbeaufsichtigt böllern zu lassen, auf Handschuhe beim Zünden zu verzichten, lange Streichhölzer zu verwenden, Feuerwerk nie in der Hand zu zünden und niemals auf Menschen oder Tiere zu zielen.
Per Auto: Geregelter Transport von Raketen und Böllern
Dem Bundesinnenministerium zufolge dürfen pro Fahrzeug maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) transportiert werden. Wer nur ein paar Knaller und Raketen kauft, dürfte an dieser Schwelle längst nicht kratzen. Ein einzelner Böller beinhaltet etwa bis zu fünf Gramm NEM, eine Rakete kann bis um die 20 Gramm NEM beinhalten. Die konkreten Zahlen können Verbraucherinnen und Verbraucher der jeweiligen Verpackung des gewünschten Produkts entnehmen.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk kann zudem eine Straftat sein, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden kann.
dpa/jan


