Erst vor wenigen Tagen wurden in Dänemark und Norwegen Drohnen in der Nähe von Flughäfen gesichtet. Die Folgen waren deutlich spürbar: An Flughäfen Kopenhagen und Oslo wurde der Luftraum vorübergehend gesperrt, was den Flugverkehr lahmlegte. Am Flughafen Berlin-Brandenburg sorgte am 19. September ein Cyberangriff für Probleme. Ausfälle, Verspätungen und Gepäckstau waren die Folge. Doch welche Rechte haben Reisende in solchen Fällen?

Flugverspätung oder Ausfall wegen Drohnen: Was können Reisende tun?

Wie die Fluggastrechtsexpertin Nina Staub bei „AirHelp“ erklärt, liegen Drohnensichtungen „außerhalb des Einflussbereiches der Airlines“. Gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung haben Passagiere bei Verspätungen oder Ausfällen keinen Anspruch auf eine Entschädigung, so die Expertin. Mit anderen Worten: Ein Antrag auf Entschädigung von bis zu 600 Euro hat keine Aussicht auf Erfolg. Nach Einschätzung von „AirHelp“ wird auch die Situation bei Cyberangriffen ähnlich bewertet.

Doch welche Möglichkeiten haben Passagiere? Die Airline ist verpflichtet, entweder eine alternative Beförderung zu organisieren oder den vollständigen Flugpreis zu erstatten. Oft werden betroffenen Passagieren zeitnah Ersatzflüge angeboten. Falls das nicht geschieht, können Reisende selbst einen alternativen Flug buchen und die Kosten von der Airline zurückfordern.

Wann ist eine Erstattung möglich?

Wenn ein Flug ausfällt oder sich um mehr als fünf Stunden verspätet, haben Passagiere das Recht, ihr Ticket zu stornieren und den Flugpreis zurückzufordern. Ab diesem Punkt liegt die weitere Reiseorganisation jedoch in ihrer eigenen Verantwortung – was teuer werden kann.

Bei kürzeren Verzögerungen ab zwei Stunden muss die Airline Verpflegung stellen, oft in Form von Gutscheinen. Diese können im Servicecenter beantragt werden. Wer selbst etwas kauft, sollte die Quittungen aufbewahren, um die Kosten später zurückzufordern. Außerdem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden.

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Alternative Flüge: Das müssen Passagiere beachten

Wer bei Flugproblemen auf eigene Faust nach Alternativen sucht – sei es mit Bahn, Bus oder einem anderen Flug – sollte es vorher mit der Airline absprechen. Der Preis für das neue Ticket sollte den ursprünglichen Flugpreis nicht übersteigen, denn sonst bleiben Passagiere womöglich auf der Preisdifferenz sitzen.

Bei Pauschalreisen liegt die Verantwortung hingegen klar beim Reiseveranstalter. Dieser muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Wird die geplante Ankunftszeit deutlich überschritten, können sich Reisende darüber hinaus auf ein weiteres Recht berufen: eine mögliche Minderung des Reisepreises.

pau mit dpa