- An Feiertagen wie Allerheiligen bleiben die Geschäfte in der Regel geschlossen
- Doch selbst am stillen Feiertag, an dem besondere Regeln gelten, kann man einkaufen
- Wir zeigen, wo das möglich ist
Allerheiligen ist zwar nicht in ganz Deutschland, aber immerhin in fünf Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. In den katholisch geprägten Ländern können sich Menschen also auf einen freien Tag freuen: in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Doch das heißt auch, dass die meisten Geschäfte an dem Tag geschlossen sind. Es gibt allerdings Ausnahmen.
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Allerheiligen: Einkaufen trotz Feiertag
2025 fällt Allerheiligen (1. November) auf einen Samstag. Wer den Einkauf vergessen hat, kann zumindest in größeren Städten trotzdem einkaufen. Denn auch in den Bundesländern, in denen Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist, haben einige Geschäfte geöffnet.
Die genauen Regelungen stehen im jeweiligen Feiertagsgesetz: Supermärkte und Discounter müssen geschlossen bleiben, genauso die meisten anderen Geschäfte. Allerdings gibt es im jedem Bundesland einige Ausnahmen. Läden, die gewisse Produkte verkaufen, dürfen auch an Allerheiligen ihre Türen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Co. öffnen. Dazu gehören Produkte für den Reisebedarf, Tabak, Blumen und Zeitschriften oder Zeitungen. Welche Läden in den betroffenen Bundesländern geöffnet sind:
Diese Geschäfte haben an Allerheiligen geöffnet
- Baden-Württemberg: Öffnen dürfen Bäckereien (für maximal drei Stunden) und Blumenläden (für maximal sechs Stunden). Wichtig: Das heißt allerdings nicht, dass alle Bäckereien und Blumenläden auch tatsächlich öffnen. Tankstellen sind in den meisten Fällen offen. Sie dürfen allerdings nur „Reisebedarf, Betriebsstoffe und Ersatzteile“ verkaufen. Zusätzlich dürfen Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen unter Auflagen öffnen.
- Bayern: Laut „Ladenschlussrecht“ dürfen in Bayern an Allerheiligen Bäckereien (maximal drei Stunden), Blumenläden (maximal sechs Stunden) und Verkaufsstellen von Zeitungen (maximal fünf Stunden) öffnen. Auch Tankstellen sind geöffnet, dürfen aber nur bestimmte Waren (Treibstoff, Ersatzteile, Reisebedarf) verkaufen. An Bahnhöfen und Flughäfen kann man auch einkaufen – allerdings nur „Reisebedarf“.
- Nordrhein-Westfalen: In NRW dürfen Bäckereien, Blumengeschäfte, Hofläden und Zeitungskioske für maximal fünf Stunden öffnen. Einkaufen kann man außerdem an Tankstellen und Flughäfen oder großen Bahnhöfen.
- Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz dürfen Tankstellen an Allerheiligen Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf verkaufen. Waren des täglichen Bedarfs dürfen an Flughäfen und großen Bahnhöfen verkauft werden. Öffnen dürfen zudem Hofläden, Blumenläden, Bäckereien und Verkaufsstellen von Zeitungen.
- Saarland: An den meisten Feiertagen im Saarland dürfen Blumenläden, Verkaufsstellen von Zeitungen und Bäckereien für maximal fünf Stunden öffnen – so also auch an Allerheiligen. Tankstellen verkaufen zudem Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf, den es auch an Flughäfen und Bahnhöfen gibt.
Jedoch sollte man beachten: Es ist bestimmten Läden zwar erlaubt, an Allerheiligen zu öffnen – allerdings ist das keine Pflicht. Viele kleine Einzelhändler können sich also auch dagegen entscheiden, weil sich der Aufwand für sie nicht lohnt.



