Der Wochenstart dürfte für viele Arbeitnehmer ungemütlich werden: Die Gewerkschaft Verdi hat zum Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Am Montag drohen in deutschen Großstädten und fast allen Bundesländern massive Einschränkungen bei Bussen, Trams und U-Bahnen. Kleiner Lichtblick: Die Züge der Deutschen Bahn fahren.
„Die S-Bahnen in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Köln, Nürnberg, Rhein-Main und der Regional- und Fernverkehr der DB werden als Unternehmen nicht von Verdi vertreten und sind daher von dem Streik nicht betroffen“, hieß es vom Konzern am Freitag. Bei der Hamburger Hochbahn stand am Freitagmittag eine Entscheidung noch aus. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmerinnen nun?
Warnstreik: Muss ich trotzdem zur Arbeit gehen?
Die kurze Antwort auf die Frage ist: Ja. Auch wenn der Verkehr bestreikt wird, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erscheinen. Denn diese tragen grundsätzlich das sogenannte Wegerisiko. Das heißt, es liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. Einfach zu Hause zu bleiben, ist keine Option.
Allgemein gilt: Arbeitnehmende müssen bei angekündigten Streiks alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um dennoch an die Beschäftigungsstelle zu gelangen. Das bedeutet, wenn der öffentliche Verkehr komplett stillsteht, muss auf Auto, Taxi, Fahrgemeinschaft oder auch das Fahrrad ausgewichen werden. Nur in Einzelfällen kann es sein, dass der Aufwand zu groß und damit nicht zumutbar ist.

Verdi-Steik: Was passiert, wenn ich nicht auf die Arbeit komme?
Wer nicht bei der Arbeit erscheint, bekommt auch keinen Lohn. Das ist theoretisch auch bei Streiks die Regel. Fahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer normalerweise mit dem Nahverkehr zur Arbeit, müssen sie selbstständig eine andere Option finden. Wenn das gar nicht möglich ist, sollte in jedem Fall mit dem Chef oder der Chefin abgeklärt werden, welche Alternativen es gibt. Vielleicht kann am Streik-Tag auf Homeoffice ausgewichen werden oder ein Urlaubstag genommen, beziehungsweise Überstunden abgebaut werden.
Auch wer wegen des Streiks zu spät kommt, sollte dem Arbeitgeber unbedingt Bescheid geben. Ansonsten könnte im schlimmsten Fall eine Abmahnung drohen.
Werden Mehrkosten für den Arbeitsweg erstattet?
Arbeitnehmende, die wegen des Streiks nicht mit der Bahn sondern mit dem Taxi zur Arbeit fahren, müssen in der Regel selbst für die Mehrkosten aufkommen. Gleiches gilt für Sharing-Autos oder andere Alternativen. Allerdings müssen auch diese Kosten zumutbar sein.
Gibt es bei Streik ein Recht auf Homeoffice?
Auch bei einem Streik gelten die im Arbeitsvertrag festgelegten Vereinbarungen. Ein zusätzliches Recht, von zu Hause aus zu arbeiten, gibt es hingegen nicht. Auch hier kann allerdings ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen – vielleicht zeigt sich dieser kulant und macht eine Ausnahme.
csr/pcl



