Zusammenfassung

  • Am Freitag hat vor dem Landgericht Wuppertal der Berufungsprozess um die versuchte Erpressung der Familie Schumacher begonnen.
  • Einer von drei Angeklagten soll 15 Millionen Euro von der Familie gefordert haben. Andernfalls werde er private Daten der Familie veröffentlichen: darunter 900 Fotos, fast 600 Videos und medizinische Unterlagen des früheren Rennfahrers.
  • Die Familie fordert eine härtere Strafe für einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter, der ihres Erachtens als Mittäter und nicht nur als Gehilfe beteiligt war.

Niemand soll wissen, wie es Michael Schumacher geht. Nun aber werden Bilder und Details aus der Krankenakte des früheren Formel-1-Weltmeisters erneut öffentlich zum Thema: Am Landgericht Wuppertal wird das Verfahren gegen drei Männer, die versucht haben sollen, die Familie zu erpressen, neu aufgerollt. Die Erfolgsaussichten der Berufung aber sind für beide Seiten offenbar gering.

Vom Amtsgericht hat das Trio die Urteile im Februar schon bekommen. Zu streng, wie alle drei finden: drei Jahre Haft für einen 54-Jährigen aus Wuppertal, ein halbes Jahr auf Bewährung und eine Geldauflage von 1200 Euro für seinen 31-jährigen Sohn. Und zwei Jahre zur Bewährung und die doppelte Summe für den Dritten im Bunde.

Wiedersehen vor Gericht: die drei Angeklagten mit ihren Anwälten hatten selbst Berufung eingelegt.
Wiedersehen vor Gericht: die drei Angeklagten mit ihren Anwälten hatten selbst Berufung eingelegt. © Oliver Berg/dpa | Oliver Berg

Der die versuchte Erpressung überhaupt möglich gemacht haben soll: Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher auf deren Anwesen in der Schweiz soll sich nach seiner Entlassung „verraten“ gefühlt und aus Rache brisantes Material weitergegeben haben – 900 private Fotos, fast 600 Videos, die Medikamentenliste, die Krankenakte, die Pflegeprotokolle von Michael Schumacher. Der wird seit einem schweren Skiunfall vor mehr als einem Jahrzehnt vor der Öffentlichkeit abgeschirmt, nicht einmal sein Zustand war bekannt.

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Bis der Wuppertaler Komplize des Security-Mannes versuchte, die Daten an das Schumacher-Management zu verkaufen. 15 Millionen Euro forderte der Mann, andernfalls werde er alles im Darknet veröffentlichen. Zum Beweis schickte er einzelne Aufnahmen: von einem „pflegebedürftigen, hilflosen“ Mann in Bett und Rollstuhl, wie seine Fans seit dem ersten Prozess wissen. Und „teilweise unbekleidet“, wie Richter Markus Quantius am Freitag am Rande erwähnt.

Familie Schumacher wünscht sich eine härtere Strafe

Das alles, ergänzt durch persönliche Daten, mitzunehmen und weiterzugeben, ist für die Familie Schumacher mehr als „Beihilfe“, wie das Amtsgericht urteilte. Ihr ehemaliger Mitarbeiter, erklärte Ehefrau Corinna Schumacher den Gang in die nächste Instanz, sei in ihren Augen „der Drahtzieher hinter dieser Sache“. Sie wünscht sich eine höhere Strafe für ihren früheren Angestellten, möchte ihn nicht als Helfer, sondern als Mittäter verurteilt sehen. Ihr Anwalt hatte als Vertreter der Nebenklage vier Jahre Haft für den Mann gefordert.

Ein Bild aus besseren Tagen: Michael Schumacher und seine Frau Corinna bei einer Veranstaltung 2012.
Ein Bild aus besseren Tagen: Michael Schumacher und seine Frau Corinna bei einer Veranstaltung 2012.© dpa | Fredrik von Erichsen

„Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch“, sagte Corinna Schumacher im Februar. Diese Verletzung des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ steht vor der 11. kleinen Strafkammer zwar gar nicht in Frage. Auch nicht, wie sie zu bewerten ist: „Was passiert ist“, sagt Richter Quantius, „ist eine absolute Sauerei.“

Die Frage aber ist, das erklären die Nebenklage-Anwälte am Freitag: Hat der ebenfalls 54-jährige Wülfrather seinem Komplizen das Material in dem Wissen weitergegeben, dass der es zu Geld machen würde? Alles andere wäre „lebensfremd“, argumentieren die Schumacher-Anwälte, es liege auf der Hand, dass die beiden Männer die Beute hätten teilen wollen.

Angeklagter will die Aussage verweigern

In der ersten Verhandlung hatte der Ex-Mitarbeiter nichts zur Erhellung beigetragen, er ließ über seinen Verteidiger bestreiten, die sensiblen Daten gestohlen zu haben. In der zweiten will nun auch der damals redselige „Gelegenheits-Erpresser“ (so ein Rechtsanwalt im Prozess) schweigen. „Die Beweislage ist dadurch nicht besser geworden“, sagt sein Verteidiger schulterzuckend. Nicht nur deshalb stellt Richter Quantius den Beteiligten die Frage, was sie mit ihren Berufungen überhaupt erreichen wollten?

Dezember 2024: Die drei Angeklagten stehen zum ersten Mal wegen versuchter Erpressung und Beihilfe dazu vor Gericht.
Dezember 2024: Die drei Angeklagten stehen zum ersten Mal wegen versuchter Erpressung und Beihilfe dazu vor Gericht.© dpa | Oliver Berg

Eine Strafmilderung für die drei Angeklagten sei jedenfalls eher nicht zu erwarten. Das Amtsgericht habe „keine unangemessen hohen Strafen“ verhängt, die zweite Instanz dazu anzurufen, sei „höchstwahrscheinlich nicht erfolgsversprechend“. Ganz straffrei den Saal zu verlassen, sagt Quantius an die beiden als Helfer Verurteilten gerichtet, dränge sich nicht auf; „die Überlegungen des Amtsgerichts können nicht so weggewischt werden“. Der Vizepräsident des Landgerichts macht „kein Hehl daraus, wie es aussieht: Sie sollten eigentlich erkennen, dass hier wenig zu holen ist.“

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Der Sohn des Hauptangeklagten nimmt daraufhin seine Berufung zurück, sein Schuldspruch ist damit rechtskräftig. Die beiden anderen erklären, keinerlei Aussage mehr machen zu wollen. Was wiederum der Nebenklage nicht hilft: Nur weitere Details aus dem Mund des gescheiterten Erpressers hätten wohl neue Beweise liefern können. Das nährt die Zweifel des Kammervorsitzenden: „Man kann sich fragen, ob es der Durchführung dieses Verfahrens wirklich bedarf.“ Trotzdem wird in der kommenden Woche zunächst weiter verhandelt.

Eine Frage hätten die Angeklagten aber wohl ohnehin nicht beantwortet: Wo ist die zweite Festplatte? Vier Speichersticks und ein Datenträger mit Pflegedaten liegen längst in der Asservatenkammer. Eine weitere Festplatte mit Bildern des Patienten Schumacher bleibt weiterhin verschwunden.