Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst: Der Hochsauerlandkreis kontrolliert wieder die Geschwindigkeit im Kreisgebiet. Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten des HSK gibt im Vorfeld die Stellen im gesamten Kreisgebiet an, wo in den nächsten Tagen geblitzt wird. Die Geschwindigkeitsüberwachung wird angekündigt für diese Orte:
Montag, 28. September: Eslohe-Bremke, Mindener Straße. Bestwig-Nuttlar, Briloner Straße.
Dienstag, 29. September: Arnsberg, Rumbecker Straße. Schmallenberg, Grafschafter Straße.
Mittwoch, 30. September: Arnsberg-Neheim, Stembergstraße. Meschede, Arnsberger Straße.
Donnerstag, 1. Oktober: Brilon-Thülen, Dionysiusstraße. Schmallenberg-Felbecke, Felbecker Land.
Freitag, 2. Oktober: Meschede, Stimm-Stamm, B55. Winterberg-Niedersfeld, Grönebacher Straße.
Der Hochsauerlandkreis betont: „Es muss darüber hinaus auch an weiteren Standorten mit Messungen durch den Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten gerechnet werden. Dies gilt auch an Wochenenden und Feiertagen. Weiterhin werden durch die Polizei kreisweit Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Aus örtlichen und organisatorischen Gründen ist es möglich, dass die Planungen kurzfristig geändert werden müssen. Ein Anspruch auf die Messungen besteht nicht.“
Die Polizei im HSK gibt ihre Messstellen nicht mehr im Voraus bekannt.
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Die Folgen
Der ADAC macht auf die Folgen aufmerksam, wenn man geblitzt wird. Von einem Verwarnungsgeld spricht man, wenn die Strafe im Bereich zwischen fünf und 55 Euro liegt. Ab 60 Euro spricht man von einem Bußgeld. Ab diesem Betrag führt die Behörde außerdem das formelle Bußgeldverfahren durch. Hier fallen zusätzlich zum Bußgeld immer Verwaltungsgebühren von insgesamt 28,50 Euro an.
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Der ADAC betont auch: Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es bereits außerorts ab 26 km/h – unter bestimmten Voraussetzungen. Als Beispiel: Wer bei erlaubten 70 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 100 km/h geblitzt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt dann dazu, wenn der Fahrer oder die Fahrerin innerhalb eines Jahres ein zweites Mal mit mehr als 25 km/h erwischt wird.


