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Justiz
Nach schrecklichem Unglück im Freizeitpark Fort Fun: TÜV muss nicht zahlen
Bestwig/Arnsberg. Neun Jahre nach einem schweren Unglück auf der Sommerrodelbahn im Fort Fun steht nun endgültig fest: Der TÜV muss nicht zahlen. Über die neuesten Entwicklungen.


Neun Jahre nach einem schweren Unfall auf der Sommerrodelbahn im Freizeitpark Fort Fun war das Unglück erneut Thema vor Gericht.© dpa | Bernd Thissen

