Die Polizei Gelsenkirchen hat am Mittwoch ein selbstgebautes E-Bike in Bulmke-Hüllen sichergestellt. Wie die Beamten mitteilten, fiel ihnen das Rad am Mittag gegen 12.25 Uhr auf der Brüsseler Straße auf. Ein 51 Jahre alter Mann aus Herne war dort mit rund 30 Kilometern pro Stunde unterwegs, ohne in die Pedale zu treten.

Als die Polizisten ihn anhielten, erklärte er, das Zweirad selbst gebaut zu haben. Die Beamten stellten das Gefährt sicher und leiteten Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Polizei stoppt kurioses Gefährt in Gelsenkirchen Bulmke-Hüllen

Laut Polizeibericht war das Fahrrad sowohl am Vorder- als auch am Hinterrad mit Motoren ausgestattet. Über eine Steuereinheit am Lenker konnte der Fahrer die Technik offenbar bedienen. Auf dem Gepäckträger waren zudem Akkus befestigt, die das Gefährt mit Energie versorgten. Der 51-Jährige konnte ohne die Benutzung der Pedale eine Geschwindigkeit von etwa 30 km/h erreichen. Wie schnell das ungewöhnliche Zweirad tatsächlich fahren konnte, soll nun ein technisches Gutachten klären.

Nach eigenen Angaben war dem Mann nicht bewusst, dass er ein solches Eigenbau-Fahrzeug in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen nutzen darf. Ob der 51-Jährige während der Fahrt einen Helm trug, ist laut Polizei nicht notiert worden.

Wann ein E-Bike rechtlich zum Kleinkraftrad wird

In Deutschland gilt: E-Bikes, die als Pedelecs klassifiziert sind und eine Motorunterstützung bis maximal 25 km/h bieten, gelten rechtlich als Fahrräder. Dafür dürfen sie eine Leistung von bis zu 250 Watt haben, und ab 25 km/h schaltet der Motor die Unterstützung automatisch ab. In diesem Fall sind weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Fahrerlaubnis erforderlich. Laut ADAC darf die Anfahr- oder Schiebehilfe bis zu 6 km/h betragen, ist aber streng von der Tretunterstützung zu unterscheiden.

Sogenannte S-Pedelecs oder Speed-Pedelecs wiederum erreichen Unterstützung bis zu 45 km/h – rechtlich gelten sie dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Für sie ist eine Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen Pflicht, und Fahrer benötigen mindestens die Führerscheinklasse AM. Für Pedelecs bis 25 km/h gibt es keine Helmpflicht, bei S-Pedelecs dagegen ist ein geprüfter Schutzhelm vorgeschrieben.