Für die Richter am Landgericht Essen gibt es „wohl einen Einbruch“ in die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer. Es gibt aber auch für sie noch keine Täter und noch weniger eine Ahnung, „was die genau gemacht haben könnten“. Und trotzdem gibt es bereits zwei Prozesse: Eine 83-jährige Frau und ein 63-jähriger Mann fordern Schadensersatz von der Bank, für Schmuck, für Gold und für viel Geld. Doch die 6. Zivilkammer tut sich schwer. Wie urteilen, wenn noch keiner weiß, wie die Schließfächer aufgebrochen worden sind – und ob man das hätte verhindern können?
Rita M. hat ein feines Kleid angezogen, schwarz und weiß. So steht die alte Dame aufrecht im Regen; ihr Anwalt hält einen Schirm über ihre weißen Haare. Frau M. sagt: „Ich dachte, ich muss sterben.“ In dem Moment, als sie erfuhr, dass in Gelsenkirchen-Buer, dass in „ihrer“ Sparkasse die Schließfächer aufgebrochen worden waren, dachte die 83-Jährige das. Auch ihres, das mit dem ganzen Geld. 391.000 Euro und viel Schmuck hatte sie der Bank anvertraut, weil die Negativzinsen verlangte, hätte Frau M. den Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung angelegt.

Opfer des Einbruchs: „Können Sie leben ohne Geld?“
Und nun kann Rita M. nicht mal mehr ihre Miete bezahlen, sagt ihr Rechtsanwalt. In ihrem Schließfach lag alles, was sie fürs Alter dachte, nötig zu haben: „Können Sie leben ohne Geld?“, fragt sie einen Reporter, der das nicht gleich versteht. Das ist der Grund, warum sie die allererste ist, die an diesem Donnerstag (11. Juni) vor Gericht zieht. Sie will ihr Geld zurück. Schadensersatz von der Sparkasse. Damit die Panikattacken endlich weggehen und Frau M. wieder schlafen kann.
Joachim Alfred Wagner, der nach ihr aufgerufen wird, hat seine Geschichte schon so oft erzählt, dass er im Ruhrpott-Deutsch erzählen kann, was ihm an diesem Tag wichtig ist: „Ich will Gerechtigkeit. Ich will, dass die Sparkasse endlich aus dem Quark kommt und gerade rückt, was sie verbockt hat.“ Im Gespräch mit dieser Redaktion hatte der 63-Jährige kürzlich gesagt, die Bank sei schlechter gesichert gewesen „als eine Laubenpieperbude“. Er will nun für alle Betroffenen sprechen, mehr als 3000 sollen es sein, deren Schrankfächer in der Bank an den Weihnachtstagen 2025 geplündert wurden. Vor Prozessbeginn sagt er: „Ich bin positiv, weil wir das Richtige tun.“
Personenschützer begleiten die Kläger
650 Menschen, allesamt Mandanten des Dattelner Rechtsanwalts Daniel Kuhlmann, werfen der Sparkasse vor, den Tresorraum nicht ausreichend gesichert zu haben. „Kein elektronischer, nur mechanischer Alarm – da sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass das nicht richtig gewesen sein kann“, sagt der Jurist, der am Mittag mit Personenschützern vor dem Gericht vorfährt. Nicht aus Angst, sondern aus Routine, wie er sagt. Er werde „bei öffentlich stark beachteten Verfahren standardmäßig von Personenschützern bis zum Gerichtssaal eskortiert“.

Das Interesse ist tatsächlich groß. Rund 60 Betroffene sitzen im Saal, die nicht auf Kuhlmann wütend sind, sondern auf ihre Bank. Und noch einmal halb so viele Journalisten. Die wissen wollen, ob Kuhlmann recht hatte, der sich seit Wochen optimistisch gibt: Er wolle mit den ersten Mandanten Musterklagen führen zum „größten Schließfach-Raub der Nachkriegsgeschichte“. Sollte sich die Beklagte darauf nicht einlassen, „werden wir im schlimmsten Fall Hunderte Klagen in Wellen erheben und die Sparkasse in Grund und Boden klagen“. Es liege in ihrem Ermessen, „ob sie eine Totaleskalation will“.
Indes, so einfach wird das nicht. Weit vornübergebeugt sitzt die Klägerin Nr. 1 im großen Saal des Landgerichts, ihr gegenüber drei Vertreter der Sparkasse. Frau M. versucht, den Vorsitzenden Richter zu verstehen, der weit ausholt und leise spricht, nicht nur für betagte Ohren. Jeder Fall sei anders, sagt Stefan Ostheide. Die „Nicht-tresormäßige Sicherung“ stellt er infrage, auch, dass es eine Pflichtverletzung der Sparkasse geben könnte. Ob es überhaupt Standards gebe, ob die Versicherung diese hätte prüfen müssen? Und könnte nicht ein aufgebrochenes Schließfach gleichbedeutend mit einem „Mangel an einer Mietsache“ sein?

Ostheide referiert das nicht, weil er anderer Meinung wäre: „Man kann nur spekulieren“, ohne die Fakten zu kennen, über die nicht einmal die Ermittler bislang Auskunft gegeben hätten. Hätte die anliegende Tiefgarage überwacht werden müssen? Hätte Wachpersonal im Tresorraum sitzen müssen, auch an Weihnachten? Hätte, hätte, hätte? Für einen Schadensersatz müsste das Gericht aber klären, ob die Sparkasse wirklich haften muss für allen Schaden.
Gesamtschaden von mehr als 250 Millionen?
Der ist nicht nur bei Frau M. hoch. Für die Bank gehe es um ein enormes Risiko, behauptet Kuhlmann, denn er habe nachgerechnet: Allein seine 650 Mandanten hätten Werte in Höhe von 51,5 Millionen Euro verloren, die sie auch nachweisen könnten. Wäre das bei allen Sparkassen-Kunden, die die Dattelner Kanzlei betreut, der Fall, kommt Kuhlmann auf einen Gesamtschaden von 253.538.461,54 Euro, den er auch als Streitwert benennt. Das allein wäre zweieinhalbmal so viel, wie Schätzungen schon zum Jahreswechsel ergaben – damals noch ohne jede Grundlage.
Im Termin am Donnerstag geht es zunächst darum, ob beide Parteien sich gütlich einigen können. Der Vertreter der Sparkasse will „nicht zynisch wirken“, deutet aber an, nur die versicherten 10.300 Euro anzubieten. Zudem sei nicht klar, was die Täter in der Bank zurückgelassen haben. Zwar hat die inzwischen begonnen, wiedergefundene Gegenstände an ihre Besitzer zurückzugeben. Bislang ist von 50.000 Stücken aber erst eine dreistellige Zahl wieder zu ihren Eigentümern gelangt.

Die Gegenseite also widerspricht, Richter Ostheide hat alles Verständnis. Die fast 400.000 Euro von Frau M. wären nach Lage der Akten wahrscheinlich „1:1 zu ersetzen“ – auch wenn es zu früh sei, darüber zu reden, so lange die Haftungsfrage nicht geklärt sei. Die Sparkasse aber habe „nicht qualifiziert vorgetragen“, dass die Summe nicht stimmen soll.
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Auch Joachim Alfred Wagner gibt sich mit der Versicherungssumme nicht zufrieden. Die Bank habe ihn nicht geschützt und sein Familienerbe nicht: die Silberbrosche der Mutter, den Onyxring des Vaters, die Eheringe der Großeltern. Etwas Hoffnung gibt es für ihn – angeblich sollen einzelne Teile aus seinem Schließfach gefunden worden sein. Andererseits: Geld ist einfacher zu berechnen als der Wert von Schmuckstücken, deutet die Kammer an.
Müssten die Täter nicht den Schadenersatz zahlen?
Allerdings erörtern die Juristen auch das: Müssten sich die Opfer nicht im Zweifelsfall bei den Einbrechern selbst schadlos halten? „Das nützt Ihnen“, sagt der Vorsitzende an Frau M. gewandt, „hier und heute verhältnismäßig wenig.“ Auch die Kammer hätte sich „zur besseren Bewertung ein abgeschlossenes Ermittlungsverfahren gewünscht. Das ist derzeit eine Black-Box.“
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Eines aber glaubt Richter Ostheide schon heute sicher zu wissen: „Ein absolut sicheres Schließfach wird es nicht geben.“ Man müsse sich wohl einen Wettlauf vorstellen, Sicherungsmaßnahmen gegen Täter, die diese überwinden. „Hinterher ist man immer schlauer.“ Die Frage für das Gericht aber sei: „Hat die Sicherheit zu Weihnachten 2025 ausgereicht und wenn nein, hat sich das kausal ausgewirkt?“
Beide Streitparteien haben Gutachten dazu vorgelegt, die zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen. Die Zivilrichter werden nun womöglich ein drittes beauftragen. Ob sie das tun, ob sie noch Zeugen hören, ob sie die Klage abweisen oder ihr stattgeben: Man wird es erst am 9. Juli erfahren. Für jenen Donnerstag in einem Monat ist ein Beschluss angekündigt.






