In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ist es auf der Sauerlandstraße in Arnsberg zu einem Verkehrsunfall gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei HSK besteht der Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Gegen 1.27 Uhr ist die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden alarmiert worden. Vor Ort haben die Einsatzkräfte ein erheblich beschädigtes Auto festgestellt, das nach einer Kollision mit einem Zaun auf einem angrenzenden Feld zum Stillstand gekommen war. Zwei Zaunelemente wurden vollständig zerstört, ein weiterer Zaun erheblich beschädigt.

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Nach eigenen Angaben des 26-jährigen Fahrers hatte er den Wagen auf der Sauerlandstraße stark beschleunigt, um die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu testen. Dabei verlor er offenbar aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über das Auto und kollidierte mit dem Zaun eines Firmengeländes. Mehrere Personen hielten sich während des Vorfalls am Fahrbahnrand auf und beobachteten das Geschehen. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß Paragraph 315d Strafgesetzbuch (StGB) ein. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt. Zudem stellten die Beamten das Fahrzeug sicher. Die Ermittlungen dauern an.

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Die Polizei HSK erklärt zur Einordnung: Nach Paragraph 315d Strafgesetzbuch kann bereits ein sogenanntes „Alleinrennen“ den Straftatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Dafür braucht es also nicht zwingend zwei Fahrzeuge, die gegeneinander antreten. Entscheidend sei vielmehr, ob jemand sein Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos führt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Diese Gesamtumstände begründen aus Sicht der Polizei den Anfangsverdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Sinne des Paragraph 315d Strafgesetzbuch. Die abschließende rechtliche Bewertung obliegt der Staatsanwaltschaft und später gegebenenfalls dem Gericht.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin: Öffentliche Straßen sind keine Rennstrecken. Überhöhte Geschwindigkeit gefährdet nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch unbeteiligte Menschen. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr wird konsequent verfolgt.