Der Anbieter des KI-Musikgenerators Suno hat vor dem Landgericht München eine deutliche Niederlage einstecken müssen. Die 42. Kammer untersagte dem US-Unternehmen die nicht genehmigte Nutzung geschützter Lieder. Das Urteil stärkt die Urheberrechte der Künstler, deren Werke zum Training der KI-Modelle eingesetzt werden.
Das Gericht sah in dem von der deutschen Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Gema angestoßenen Verfahren klare Verstöße gegen das Urheberrecht. Es verurteilte Suno zur Unterlassung, Auskunft und zu Schadenersatz. Nur in kleineren Seitenaspekten gab die Vorsitzende Richterin Elke Schwager Suno recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Suno prüft verschiedene Optionen, darunter auch, in Berufung zu gehen. Im Verfahren ging es nur um sechs Lieder oder Teile davon. Der Fall dürfte aber weit über die konkreten Werke hinausweisen.
Werden die Songs in der KI gespeichert?
Im vorliegenden Fall geht es laut Gericht um sechs bekannte Musikstücke: „Atemlos”, „Daddy Cool”, „Mambo No. 5”, „Big in Japan”, „Forever Young” und „Rasputin”. Mit ihnen war das Model von Suno trainiert worden und gab sie bei Tests der Gema nach Überzeugung des Gerichts wiedererkennbar wieder. Alleine die mündliche Urteilsbegründung der Richterin dauerte eineinhalb Stunden, denn der Fall ist kompliziert. Letztlich geht es um mehrere zentrale Fragen.
Die Frage nach der Speicherung innerhalb der KI ist für das Urheberrecht eine extrem wichtige Frage. Denn wenn gespeichert wird, liegt eine Vervielfältigung vor, die ohne Genehmigung oder andere Rechtfertigung ein Verstoß ist. KI-Anbieter verneinen das in der Regel – so auch Suno. Ihnen zufolge lernen die Modelle nur, speichern aber nicht ab. Das Gericht kam wie die Gema nun aber zu einem anderen Ergebnis. Es könne nicht sein, dass die Lieder erst beim Training verwendet und am Ende wiedererkennbar wiedergegeben würden und dazwischen das Urheberrecht verschwinde, sagte Richterin Schwager.
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Hier ähnelt die Entscheidung sehr einer aus dem vergangenen November, bei der Schwager ebenfalls Vorsitzende Richterin war. Damals hatte die Gema gegen OpenAI geklagt, weil deren Chatbot ChatGPT geschützte Songtexte ganz oder weitgehend identisch ausgegeben hatte. Auch hier hatte die Richterin eine Speicherung gesehen.
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Zu beantworten war auch die Frage, ob US-Recht das Training schützt. Nein, sagt das Gericht. Der dort geltende Grundsatz des „fair use” treffe hier nicht zu. Unter anderem, weil die Musikdaten trotz Downloadschutzes abgegriffen wurden und weil sie für kommerzielle Zwecke genutzt werden. In dem umstrittenen Punkt, ob Suno oder der Nutzer für die Ausgabe verantwortlich ist, kommt das Gericht zu einer klaren Ansage: Da Suno für alle Schritte davor verantwortlich sei, trage der Anbieter auch die Verantwortung für das, was sein Musikgenerator ausgebe.
So fallen die Reaktionen aus

Die Gema zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. Gema-Chef Tobias Holzmüller sprach von einem „guten Tag für Urheberinnen und Urheber, aber wahrscheinlich auch für die europäische Kultur.” Das Gericht habe die Aktivitäten von Suno ganz klar als das bezeichnet, was sie seien: „Diebstahl von geistigem Eigentum.”
Der Gema-Chef glaubt an eine große Wirkung des Urteils, auch weil es zeige, dass man von außerhalb der USA gegen Urheberrechtsverstöße dort vorgehen könne. Die Gema will Suno und andere KI-Unternehmen dazu bringen, Lizenzen zu erwerben. Suno sieht das anders: „Wir sind mit dem heutigen Urteil nicht einverstanden. Es beruht auf einer falschen Darstellung davon, wie die Technologie von Suno funktioniert und genutzt wird und wie US-Recht gilt. Wir prüfen derzeit alle verfügbaren Optionen, einschließlich einer Berufung.”
Rockstar Peter Maffay, der sich bei der Gema engagiert und zur Urteilsverkündung gekommen war, sprach von einem sehr wichtigen Tag für die Künstler. Dieses Urteil schütze ihre Ansprüche und ihr Recht. Er richte sich nicht gegen KI – aber die Künstler müssten an den Ergebnissen dessen, was durch ihre Substanz zustande komme, beteiligt werden, sagte Maffay. Mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Songs können nach Ansicht von Rockstar Peter Maffay nicht mit menschengemachter Musik mithalten. „KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine humane Qualität“, sagte der 76-Jährige in München. Die Dinge, die KI zustande bringe, seien zwar erstaunlich. Aber wenn KI ausgewertet werde auf der Basis humanen Schaffens, „dann müssen diejenigen, die diese Substanz geschaffen haben, bezahlt werden“. dpa





