- In NRW gelten Ruhezeiten, die durch Gesetze, Verordnungen und Hausordnungen geregelt sind.
- Lärmintensive Geräte wie Rasenmäher dürfen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden, bei Verstößen drohen Bußgelder.
- Diese Regeln gelten rund um die Ruhezeiten in NRW.
Wann ist das Rasenmähen erlaubt? Wie lang darf laut gefeiert werden? Wer legt all diese Regeln eigentlich fest – und kann Lärm wirklich mit Strafen geahndet werden? Rund um das Thema Ruhezeiten, Lärmbelästigung und Ruhestörung gibt es viele Fragen – und manche Antworten sind überraschend. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten, damit es mit den Nachbarn nicht zum Streit kommt.
Ruhezeiten: Diese Regeln gelten in NRW
Ruhezeiten sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland – und sogar einzelne Gemeinden – eigene Vorgaben dazu machen kann, wann es leise sein muss. Neben diesen offiziellen Regelungen können auch Hausordnungen zusätzliche Ruhezeiten festlegen, die Mieter und Bewohner beachten müssen.

Lärmschutz in NRW: Diese Uhrzeiten sind wichtig
Das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) legt in NRW fest, dass die Nachtruhe in der Regel von 22 bis 6 Uhr gilt. In diesem Zeitraum muss der Lärm in Wohnungen und Häusern auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Zusätzlich kann in der Hausordnung eine Mittagsruhe festgelegt sein. Darüber hinaus gilt an Sonn- und Feiertagen ganztägig eine besondere Ruhepflicht. Für das Einhalten der Nachtruhe gibt es auch Ausnahmen, wie das Landesimmissionsschutzgesetz schreibt:
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können die Gemeinden für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen, ähnliche Veranstaltungen und für Zwecke der Außengastronomie sowie für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen (...) zulassen.
recht.nrw.de
Wann darf ich meinen Rasenmäher und Laubbläser benutzen?
Die Zeiten für lärmintensive Arbeiten sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. In Wohngebieten dürfen Maschinen wie Rasenmäher von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten jedoch komplett verboten.

Besonders laute Geräte wie Laubbläser unterliegen noch strengeren Vorgaben: Sie dürfen in Wohngebieten nur werktags (einschließlich Samstag) von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden – während der Mittagsruhe ist ihr Betrieb also untersagt. Eine Ausnahme gilt für Geräte mit dem Umweltzeichen gemäß der EU-Verordnung 1980/2000. Auch hier sind Ausnahmen möglich:
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen (...) zulassen. Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist.
gesetze-im-internet.de
Ruhestörung: Wann gibt es Bußgelder?
Ja, Lärmbelästigung wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Wer jedoch gegen die nächtliche Ruhezeit an Werk-, Sonn- und Feiertagen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Noch strenger sind die Strafen bei Verstößen gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – hier können theoretisch sogar Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Wer sich nicht an die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten hält, riskiert zunächst eine Abmahnung. In besonders schweren Fällen kann dies jedoch auch zur Kündigung des Mietvertrags führen.

Ruhezeiten in NRW: Diese Ausnahmen gelten für Ernte- und Bestellarbeiten
Nicht jeder Lärm ist gleich Ruhestörung: Der Gesetzgeber macht für bestimmte Arbeiten Ausnahmen von den üblichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr. So dürfen Ernte- und Bestellarbeiten eine Stunde früher und später durchgeführt werden, was die Ruhezeit auf 23 bis 5 Uhr verschiebt.
In der Außengastronomie beginnt die Nachtruhe erst um Mitternacht, kann aber von der Gemeinde auch auf 22 Uhr vorgezogen werden. Weitere Ausnahmen gibt es für gewerbliche Tätigkeiten, wobei diese Regelungen nicht in Notfällen gelten.

Was, wenn Kinder zu laut spielen?
Für Familien gilt: Lärm von Kindern, wie Schreien oder Toben, wird nicht als Ruhestörung betrachtet. Der Gesetzgeber sieht dieses Verhalten als eine „notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung“, die als sozial akzeptabel und zumutbar gilt. Es gibt daher keine festen Regeln für die Lautstärke von Kinderlärm. » Lesen Sie dazu: 15 kinderfreundliche Cafés in NRW für den Familienausflug.
Typischer Alltagslärm, wie das Geräusch einer Waschmaschine, das Drehen der Spülmaschine oder das Plätschern aus der Dusche, gilt rechtlich als zulässig, da er in Wohnhäusern normal ist. Wenn jedoch der Lärm nachts wiederholt so störend wird, dass er den Schlaf regelmäßig beeinträchtigt, kann auch dieser als Ruhestörung gelten. Es ist wichtig zu beachten, dass Mietverträge und Hausordnungen strengere Regelungen vorsehen können. » Das könnte Sie auch interessieren: Grüner Balkon: Das sind die besten Pflanzen für Ihr Zuhause.

Ansprechpartner bei Ruhestörungen in NRW
Die erste Maßnahme bei Lärmbelästigung sollte ein Gespräch mit der Lärmquelle selbst sein. Oft hilft ein freundlicher, aber klarer Hinweis an die Nachbarn, da ihnen möglicherweise nicht bewusst ist, wie laut bestimmte Geräusche wie Rasenmäher oder dünne Wände wirken können.
Falls das nicht weiterhilft, kann der nächste Schritt darin bestehen, die Vermieterin oder den Vermieter oder die Hausverwaltung zu kontaktieren. Sollte auch das keine Lösung bringen, ist das örtliche Ordnungsamt der nächste Ansprechpartner. Die Polizei sollte nur eingeschaltet werden, wenn es sich um eine akute Lärmbelästigung handelt und das Ordnungsamt nicht erreichbar ist, was in der Regel nach 22 Uhr der Fall ist – und dabei sollte die Maßnahme angemessen sein.



