Neue Technik

Senioren-Schutzengel wachen mit GPS

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Foto: NRZ

Siegen. Es ist der Zwiespalt zwischen Freiheit einschränken und doch mehr Freiheit gewähren: Nicht nur Verbrecher bekommen eine elektronische Fußfessel, sondern auch immer mehr altersverwirrte Menschen.

In der Pflege Demenzkranker, die Orientierungssinn und Erinnerungsvermögen verloren haben, haben Weglaufschutz- und Ortungssysteme ihren Einzug gehalten. Sie sollen helfen, Verwirrte bereits am Verlassen einer Pflegeeinrichtung zu hindern oder sie besser aufzufinden, falls es ihnen doch gelungen ist, das Heim zu verlassen – damit nicht gleich die Suchhundestaffel ausrücken oder der Polizeihubschrauber in die Luft gehen muss.

Die Universität Siegen arbeitet an einem Ortungssystem, das möglichst allen Beteiligten gerecht werden will: den Pflegenden – egal, ob in einem Heim oder innerhalb einer Familie – und auch den Demenzkranken.

„Das System soll gut in den Alltag der Menschen passen“, beschreibt Claudia Müller, die Koordinatorin des Siegener Forschungsprojekts, das mit Geldern des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert wird. Nicht unbedingt technisch neu sei die Entwicklung, aber praxistauglich und benutzerfreundlich, verspricht die Wissenschaftlerin. Alle Nutzergruppen seien in das Projekt einbezogen worden. „Auch die Sicht pflegender Angehöriger war uns wichtig, denn dazu gibt es bislang kaum Untersuchungen“, beschreibt Claudia Müller.

Pflegewissenschaftler, Vertreter aus einem Alzheimer Selbsthilfeverein und der Datenschutzbeauftragte der Universität sind an dem Projekt des Lehrstuhls Wirtschaftsinformatik und Neue Medien beteiligt.

Erste konkrete Ergebnisse sehen so aus: „Der Sender mit dem Datenchip muss an die Biografie des Trägers angepasst sein“, erklärt Claudia Müller: „Wer sein Leben lang eine Armbanduhr getragen hat, der wird auch ein Armband mit einem Chip akzeptieren.“ Bei Frauen könne der Chip für das Ortungssystem in einer Art Brosche oder einer Halskette eingearbeitet sein. Ein Aufwand, der wohl notwendig ist: Ein Sender, der den Demenzkranken in die Jacken- oder Hosentasche gesteckt wird, habe sich nicht bewährt. „Altersverwirrte räumen häufig ihr Taschen aus, aber nicht immer vollständig wieder ein.“

Das Siegener System, das zusammen mit dem Kölner Unternehmen itss entwickelt wird, sieht vor, dass der Sender wahlweise kontinuierlich oder nur auf Abruf den Aufenthaltsort per Satellitenortung (GPS) über Mobilfunk an einen Rechner sendet. Dabei kann das Empfangsgerät nicht nur ein Computer in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause sein, sondern die Daten sollen auch auf ein Mobiltelefon übertragen werden können. Personen, die einen Vermissten suchen, können dadurch ständig dessen Route auf dem Handydisplay ablesen. Ein bisschen also, als würde James Bond eine verdeckte Verfolgung aufnehmen – nur, dass der Geheimagent auf der Leinwand Schurken und keine Senioren verfolgt. Das Datenverarbeitungsprogramm für das System, das von itss kommt, sei „fast fertig“.

„Bisher sind diese Sender sehr klobig gewesen“, berichtet Jürgen Kafczyk, Fachbereichsleiter bei der Diakonie Mark-Ruhr und Leiter des Johannes-Mergenthaler-Hauses in Schwerte. Das Heim setzt, wie viele, seit Jahren bei Demenzkranken einen Weglaufschutz ein: Dessen Sender schlagen im Schwesternzimmer Alarm, wenn die Person das Haus durch eine Außentür verlässt. „Danach können wir sie nicht mehr orten.“ Schon diese Variante „muss in Schwerte vom Amtsgericht genehmigt werden, bevor wir es anwenden dürfen, sonst macht sich das Heim strafbar“, berichtet Kafczyk. Eine Weiterentwicklung hält er für hilfreich: Es biete mehr Sicherheit bei offenen Türen, denn: „Schließlich sind wir ja keine geschlossene Einrichtung.“

„Ein Datenmissbrauch muss ausgeschlossen werden“, urteilt Pfarrer Martin Wehn, theologischer Vorstand der Diakonie Mark-Ruhr. „Demenzkranke sind kein Freiwild.“ Ein System, das Altersverwirrten mehr Raum gebe und zugleich mehr Sicherheit schaffe, hält er allerdings für eine gute Sache.

„Eine Einwilligung des Angehörigen oder des Betreuers reicht aus“, stellt Claudia Müller für das Siegener Modell fest und verweist auf das bislang höchste richterliche Urteil in Deutschland: Das Oberlandesgericht Brandenburg habe geurteilt, dass eine richterliche Genehmigung für die Anwendung des Ortungssystems nicht erforderlich sei.

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