Dortmund. Späte Genugtuung für einen 49-jährigen Ex-Patienten des Evangelischen Krankenhauses Bethanien in Dortmund-Hörde: Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Mann 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil er im Januar 2007 unnötig und zudem auch noch falsch an der Bandscheibe operiert worden ist.
Die Leidensgeschichte des Mannes begann bereits im Alter von 24 Jahren. Damals musste er sich zum ersten Mal einer Bandscheiben-OP unterziehen. Der zweite Eingriff folgte im Jahr 2002. Doch auch danach wurden die Rückenschmerzen einfach nicht besser. Ende 2006 ließ sich der Mann deshalb im Bethanien-Krankenhaus untersuchen. Die Ärzte rieten zum Einsatz einer Bandscheiben-Prothese - seinerzeit ein relativ neues Operations-Verfahren.
Weil der Eingriff ebenfalls nicht die erhoffte Linderung der Schmerzen mit sich brachte, zog der Patient schließlich gegen die Klinik vor Gericht. Seine Vorwürfe, er sei vor der Operation nicht ausreichend aufgeklärt worden, und außerdem liege ein Behandlungsfehler vor, hat der 3. Zivilsenat des OLG jetzt allesamt akzeptiert.
Sachverständiger: Andere OP wäre besser gewesen
Ein medizinischer Sachverständiger hatte den Richtern in der Verhandlung erklärt, dass im Falle dieses Patienten tatsächlich eine andere OP-Variante angezeigt gewesen wäre. Angesichts der Vorbelastungen des Mannes mit bereits zwei erfolgten Eingriffen sei eine Versteifung der Bandscheibe die richtige Wahl gewesen.
Darüber hinaus hätten es die Ärzte in Hörde unterlassen, vor der Operation eine sogenannte Testinfiltration durchzuführen. Mithilfe dieses Verfahrens hätte schon im Vorfeld herausgearbeitet werden können, dass die Schmerzen des Patienten von einer bestimmten Gelenkarthrose herrührten und deshalb mit einem Bandscheibenimplantat gar nicht erfolgreich zu behandeln waren.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig (3 U 54/14).
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