Schadenersatzforderungen in Höhe von über 30 000 Euro hat die Polizei an die beiden Dortmunder Dennis G. und Alexander D. gestellt. Die beiden Neonazis waren Ende 2012 vom Vorwurf freigesprochen worden, die Rädelsführer des Überfalls auf die Maikundgebung des DGB am 1. Mai 2009 gewesen zu sein.

Wie Wolfgang Wieland, Sprecher der Dortmunder Polizei, bestätigte, seien die beiden Bescheide am 21. Dezember 2012, um eine Frist zum Jahresende zu wahren, verschickt worden. Es handele sich um Schadenersatzforderungen des Landes NRW. Es gehe um „Haftung aus unerlaubter Handlung für Beschädigungen an Landeseigentum“.

Dennis G. soll 9424,37 Euro berappen, Alexander D. gar 21.682 Euro. Zwar habe man konkret keine Schädiger namentlich verantwortlich machen können, die am 1. Mai 2009 Streifenwagen demoliert haben, doch sehe die Polizei die beiden als mitverantwortlich an. Beide müssen bis Mitte März 2014 zahlen oder Rechtsmittel gegen diesen Bescheide einlegen.