Essen. Für die Berechnung des Wohngeldes ist der Wohnort entscheidend. Hier gibt's die Mietenstufen aller NRW-Gemeinden in der Übersicht.
Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung eine weitreichende Wohngeldreform beschlossen. Im Durchschnitt wird der Mietzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen damit ab Januar von etwa 180 auf rund 370 Euro im Monat steigen. Die Zahl der gegenwärtig rund 600.000 unterstützten Haushalte soll sich dem Gesetz zufolge auf etwa zwei Millionen verdreifachen.
Wie das Wohngeld berechnet wird, hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Deshalb können die individuellen Zahlungen von den Durchschnittswerten merklich abweichen.
Wohngeld in NRW: Alle Gemeinden in der Übersicht
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Bürgerinnen und Bürger mithilfe des Wohngeldrechners der Bundesregierung herausfinden. Der Rechner findet sich hier auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. In den Rechner tragen Interessierte folgendes ein:
- die Anzahl der Personen, die gemeinsam im Haushalt leben
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind
- das monatliche Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- die monatliche (Bruttokalt-)Miete oder die Belastung im Falle einer Eigentumswohnung
- die Mietenstufe
Das Bauministerium weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass der Rechner nur einen Hinweis geben soll: „Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde verbindlich errechnen.“ Antragsformulare für das Wohngeld gibt es bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Wohngeld beantragen: Was es mit der Mietenstufe auf sich hat
Welche Mietenstufe in Ihrer Gemeinde gilt, gibt das Ministerium in einer Tabelle an, die wir hier grafisch aufbereitet haben. Die Mietenstufe soll einen Anhaltspunkt über das Mietenniveau am Wohnort geben.
„Jede Gemeinde mit 10.000 und mehr Einwohnern ist entsprechend ihrem Mietenniveau einer bestimmten Mietenstufe zugeordnet“, erklärt das Bauministerium in seiner Broschüre zum Wohngeld. „Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern werden zu Kreisen zusammengefasst.“
Insgesamt gibt es sieben Stufen (durchnummeriert mit römischen Ziffern), die letzte Einteilung erfolgte Anfang 2020.
In NRW gibt es derzeit keinen Ort der Mietenstufe VII, Düsseldorf und Köln gehören zur Stufe VI. Bonn, Münster sowie einige Städte im Kölner Umland finden sich in Stufe V.
Zur Stufe IV gehören zum Beispiel Aachen, Essen, Heiligenhaus, Krefeld und Mülheim. Der Großteil des Ruhrgebiets (u.a. Bochum, Dortmund, Duisburg, Moers) gehört zur Stufe III – ebenso wie Hagen, Olpe und Siegen.
Die meisten Gemeinden am Niederrhein und Teile des südlichen Westfalen (Kreis Olpe, Siegerland) fallen in die Kategorie II. Teile Ostwestfalens und der Hochsauerlandkreis gehören (mit Ausnahme von Arnsberg) zur Mietenstufe I.
Anteil der Wohngeld-Beziehenden in NRW leicht über dem Bundesschnitt
Ende des vergangenen Jahres haben rund 595.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das entsprach 1,5 Prozent aller privaten Haushalte, die als Hauptwohnsitz dienen, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Damit sank die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte binnen Jahresfrist um 3,7 Prozent. Am Jahresende 2020 hatten noch rund 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen.
Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 anteilig am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,6 Prozent der Haushalte die Unterstützung. In Bayern war der Anteil mit 0,9 Prozent am geringsten. In Nordrhein-Westfalen lag der Anteil mit 1,8 Prozent leicht über dem Durchschnitt. Im bevölkerungsreichsten Bundesland bezogen 157.850 Haushalte die Leistung. (Redaktion mit epd)
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Politik