Düsseldorf. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty stellt klar: Es gibt keinen Vertrauensvorschuss für Ditib-Prediger mehr.
Im Streit um Radikalisierungstendenzen junger Muslime in NRW-Gefängnissen hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eine Kehrtwende eingeleitet. Von den insgesamt 104 Imamen, die zurzeit in den 30 Haftanstalten ehrenamtlich als Seelsorger eingesetzt sind, sollen auch die 92 der Türkisch-Islamischen Union Ditib künftig vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden. Bislang mussten sich nur Prediger anderer Moscheevereine vor dem Einsatz hinter Gittern einer Überprüfung unterziehen.
„Die Prediger der Ditib genießen keinen Vertrauensvorschuss mehr“, erklärte Kutschaty. Die Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei die Konsequenz aus dem Streit um den Comic der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in dem der Märtyrer-Tod verherrlicht wurde. Daraufhin hatte bereits das NRW-Innenministerium die Zusammenarbeit mit Ditib beim Salafismus-Präventionsprogramm „Wegweiser“ beendet.
Imame im Haftalltag unverzichtbar
Noch im März 2015 hatte Kutschaty behauptet, alle in NRW-Gefängnissen eingesetzten Imame würden bereits vom Verfassungsschutz durchleuchtet. Damals widersprach der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BdSt) dem Justizminister öffentlich. „Es ist richtig, dass alle Imame jetzt tatsächlich überprüft werden, bevor sie für die Arbeit in den Anstalten zugelassen werden“, sagte BdSt-Landeschef Peter Brock am Freitag unserer Zeitung.
Brock fordert schon lange größere Wachsamkeit bei einer möglichen Radikalisierung hinter Gittern durch Salafisten. Zugleich betonte er die Unverzichtbarkeit von Imamen im Haftalltag: „Unsere muslimischen Gefangenen müssen ihren Glauben leben können und brauchen Seelsorger, die sie verstehen.“
Das Justizministerium war am Freitag bemüht, die Überprüfung der Ditib-Imame nicht als Abkehr von dem staatlich finanzierten türkischen Moscheeverband insgesamt gedeutet zu sehen. „Wir wollen weiterhin eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Ditib haben“, erklärte ein Sprecher von Kutschaty. Es gehe bei der Prüfung lediglich um eine „Gleichbehandlung“ mit anderen Moscheeverbänden.
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