Hochschulen

Machtmissbrauch: NRW will übergriffige Professoren rügen

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NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) und Johannes Wessels, Rektor der Uni Münster, stellten zum Semesterbeginn Maßnahmen gegen Machtmissbrauch vor. 

NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) und Johannes Wessels, Rektor der Uni Münster, stellten zum Semesterbeginn Maßnahmen gegen Machtmissbrauch vor. 

Foto: Rolf Vennenbernd / dpa

Düsseldorf  Härtere Maßnahmen gegen Machtmissbrauch an Hochschulen geplant. Ein öffentliches "Rügerecht" könnte den Ruf von Forschenden zerstören.

Die NRW-Landesregierung und die Hochschulen in NRW wollen gegen Machtmissbrauch und übergriffiges Verhalten im Wissenschaftsbetrieb vorgehen. „Hochschulen müssen sichere Orte sein“, sagte NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) am Dienstag.

Strafen für Schummel-Professoren

Das Land plant eine Gesetzesänderung, die eine Bestrafung von Hochschulangehörigen für wissenschaftliches Fehlverhalten ermöglichen würde. Brandes nannte ein Beispiel: „Wenn eine Professorin oder ein Professor Forschungsergebnisse eines Mitarbeitenden ohne dessen Zustimmung verwendet oder ohne ihn zu zitieren, wird das geahndet werden können.“ Das aktuelle Disziplinarrecht in NRW gebe solche Sanktionen nicht her.

Die Landesregierung denkt in diesem Zusammenhang sogar über die Einführung eines „Rügerechts“ bei besonders schweren Verstößen nach. Diese Rügen würden veröffentlicht werden. „Das hätte eine erhebliche Auswirkung auf den Ruf dieser Person und deswegen auch eine abschreckende Wirkung“, so Brandes.

Unabhängige Beratungsstelle für Opfer

Die Universitäten, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) sowie die Kunst- und Musikhochschulen haben sich freiwillig auf Maßnahmen geeinigt, die ab sofort Machtmissbrauch erschweren sollen. So soll nach dem Vorbild Baden-Württembergs eine unabhängige Stelle geschaffen werden, an die sich Opfer von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigung, die den Beratungsstellen an der eigenen Hochschule misstrauen, wenden können. Diese Stelle soll aber nur beraten und nicht durchgreifen.

Die Hochschulen verpflichten sich außerdem dazu, im Rahmen von Promotionen „Betreuungsvereinbarungen“ zu schließen. Darin werden die Rechte und Pflichten von Doktorandinnen und Doktoranden sowie deren Betreuungspersonen festgeschrieben und sichergestellt, dass Promotionen durch unterschiedliche Menschen betreut und begutachtet werden.

Ist Machtmissbrauch an Unis nur "individuelles menschliches Versagen"?

Die Initiative der Hochschulen ist unter anderem auf Vorwürfe von Machtmissbrauch an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen, die von der WAZ aufgedeckt wurden, zurückzuführen. Auch an der Universität Köln gibt es Verdachtsfälle. Ministerin Brandes hält Machtmissbrauch an Hochschulen allerdings nicht für ein „strukturelles Problem“. Es handele sich um „individuelles menschliches Versagen“, begünstigt durch das Machtgefälle zwischen Professorinnen und Professoren und ihren Beschäftigten.

"Ticket-Studierende" verlassen die Hochschulen

Nach ersten Schätzungen sind im Wintersemester 2023/24 in NRW rund 725.000 Studierende eingeschrieben. Das ist ein Rückgang um 2,4 Prozent im Vergleich zu Vorjahr. Die Landesregierung vermutet, dass der Rückgang zum Teil mit dem Ausstieg von „Ticket-Studierenden“ erklärt werden kann. Das sind Studierende, die sich nur eingeschrieben hatten, um von dem billigen Semesterticket zu profitieren, und die jetzt auf das Deutschlandticket umgestiegen sind.

Die Zahl der Erstsemester liegt praktisch unverändert bei rund 89.000 Studierenden.

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